Innerhalb von 48 Stunden erstellen wir Ihnen ein Dossier für
erfolgreiche Registrierung Ihres Biozids!
Während unserer 17-jährigen Tätigkeit haben wir erfolgreich über 30 % aller Biozids auf
slowenischem Markt eingereicht. Und deshalb können wir Ihnen schnellstmöglich helfen, die
Resultate zu erzielen, die Ihnen wichtig sind – Verkauf innerhalb kürzest möglicher Zeit!
Zuerst besprechen wir zusammen mit Ihnen die Situation. Das ermöglicht uns, Ihre Erwartungen kennenzulernen. Unsere Arbeit wird so angepasst, dass Ihre Ziele innerhalb geplanter Fristen ausgefüllt werden. Gleichzeitig schlagen wir auch mehrere Lösungen vor, die noch günstiger für Sie sein könnten und Ihnen mehr Manöverfreiheit bieten.
Auf diese Weise steht Ihnen immer ein konkreter Berater zur Seite, der Ihnen mit Ratschlägen hilft und beim Erwerben benötigter Unterlagen leitet. Damit sparen Sie eine Menge Zeit und ermöglichen uns, dass die ganze Leistung – bis zu einer erfolgreichen Eintragung ins Biozid-Produkte Register – innerhalb von 45 Tagen ausgeführt wird.
Im Prozess der Eintragung werden auch Etiketten gefertigt, die ein Bestandteil der Eingabe sind. Die Etiketten werden den Ausmessungen Ihrer Produkte angepasst und für Druck vorbereitet. Letztendlich werden die sachgemäß erstellten Dossiers beim Amt für chemische Stoffe der Republik Slowenien eingereicht und das Verfahren wird bis zur Eintragung des Produkts ins Biozid-Produkte Register geleitet!
Die Registrierung von Biozid Sanosil Super 25 Ag und seiner Präparate war wegen der spezifischen Zusammensetzung des Produkts ein äußerst schwieriges Projekt. Aber mit ihrem qualitativen und fachgerechten Beitritt zur Arbeit, sowie mit dem professionellen Verhältnis, haben wir die Registrierung-Verfahren und die Herstellung der benötigten Etiketten und Unterlagen erfolgreich vollendet. Die ganze Arbeit wurde in einer sehr kurzen Zeitspanne erledigt, was uns jetzt einen schnellen Markteinstieg und ungestörte Tätigkeit ermöglicht.
Ivan Sodnik, Geschäftsführer
Valter d.o.o.
Was sind Biozidprodukte?
Biozidprodukt ist die Bezeichnung für jeden Stoff oder jedes Gemisch in der Form, in der es an den Anwender geliefert wird, das aus Wirkstoffen besteht, sie beinhaltet oder zur Gewinnung eines oder mehrerer Wirkstoffe verwendet wird und für die Vernichtung, die Abwehr oder die Neutralisierung schädlicher Organismen, zur Verhinderung von deren Funktion oder zur Beseitigung dieser Organismen auf eine andere Weise als nur durch physische oder mechanische Einwirkung vorgesehen ist.
Es gibt zwei Kriterien für die Klassifizierung eines Erzeugnisses als Biozidprodukt:
Welche Arten von Biozidprodukten sind bekannt?
Es sind 22 verschiedene Arten von Biozidprodukten bekannt. Die häufigsten Biozidprodukte sind:
Welche Dokumente werden für die Nachverfolgbarkeit von Wirkstoffen verwendet?
Formulare für die Erklärung zur Bestätigung der Lieferung, die Unternehmen aus der Liste aus Artikel 95 BPR verwenden:
Formulare für Erklärungen für Unternehmen, die Biozidprodukte in Verkehr bringen:
Was sind die Verfahren nach der Aufnahme eines Wirkstoffs in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe der Europäischen Union?
Als identisch gelten sie, wenn:
Die Zulassung nach dem vereinfachten Verfahren kann für Biozidprodukte erteilt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
Wie kann man Biozidprodukte bewerben?
Bewerben, empfehlen oder anraten darf man nur den Gebrauch von Biozidprodukten, die eine ausreichende Zulassung für den Verkehr haben.
Wenn Biozidprodukte beworben werden, muss jede Werbung folgenden Text enthalten:
"Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen." Die Sätze müssen im Verhältnis zur gesamten Anzeige deutlich sichtbar und gut lesbar sein.
Die Werbetreibenden können in den vorgeschriebenen Sätzen das Wort "Biozide" durch einen klaren Bezug auf die Art des Produkts ersetzen, das beworben wird.
Werbung für Biozidprodukte darf das Produkt nicht auf eine Weise präsentieren, die hinsichtlich des Risikos, das das Produkt für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt darstellt, oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit irreführend ist.
Auf keinen Fall darf Werbung für ein Biozidprodukt die Angaben "Biozidprodukt mit geringerem Risiko", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder eine andere ähnliche Bezeichnung enthalten.
Was sind behandelte Waren?
"Behandelte Ware" bezeichnet alle Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden beziehungsweise diese absichtlich enthalten. Eine behandelte Ware, deren primäre Funktion biozid ist, gilt als Biozidprodukt.
Eine behandelte Ware darf nicht auf den Markt gebracht werden, außer wenn alle Wirkstoffe im Biozidprodukt, die für die Behandlung des Erzeugnisses verwendet werden oder die das Erzeugnis enthält, in der Liste der zugelassenen Wirkstoffe für diese Produktart erfasst sind und von Lieferanten geliefert werden, die in der Liste aus Artikel 95 BPR erfasst sind.
Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen der behandelten Ware muss sicherstellen, dass das Etikett Folgendes enthält: