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Verkaufen Sie Ihr Biozid vor
der Konkurrenz!

Innerhalb von 48 Stunden erstellen wir Ihnen ein Dossier für
erfolgreiche Registrierung Ihres Biozids!

Während unserer 17-jährigen Tätigkeit haben wir erfolgreich über 30 % aller Biozids auf
slowenischem Markt eingereicht. Und deshalb können wir Ihnen schnellstmöglich helfen, die
Resultate zu erzielen, die Ihnen wichtig sind – Verkauf innerhalb kürzest möglicher Zeit!


Was machen wir im Rahmen der
Registrierung der Biozids für Sie?

Zuerst besprechen wir zusammen mit Ihnen die Situation. Das ermöglicht uns, Ihre Erwartungen kennenzulernen. Unsere Arbeit wird so angepasst, dass Ihre Ziele innerhalb geplanter Fristen ausgefüllt werden. Gleichzeitig schlagen wir auch mehrere Lösungen vor, die noch günstiger für Sie sein könnten und Ihnen mehr Manöverfreiheit bieten.

  • alle Ihre Unterlagen werden durchgesehen,
  • der tatsächliche Zustand wird bewertet,
  • Sie bekommen Hilfe und Beratung beim Erwerben fehlender Unterlagen.

Auf diese Weise steht Ihnen immer ein konkreter Berater zur Seite, der Ihnen mit Ratschlägen hilft und beim Erwerben benötigter Unterlagen leitet. Damit sparen Sie eine Menge Zeit und ermöglichen uns, dass die ganze Leistung – bis zu einer erfolgreichen Eintragung ins Biozid-Produkte Register – innerhalb von 45 Tagen ausgeführt wird.

Im Prozess der Eintragung werden auch Etiketten gefertigt, die ein Bestandteil der Eingabe sind. Die Etiketten werden den Ausmessungen Ihrer Produkte angepasst und für Druck vorbereitet. Letztendlich werden die sachgemäß erstellten Dossiers beim Amt für chemische Stoffe der Republik Slowenien eingereicht und das Verfahren wird bis zur Eintragung des Produkts ins Biozid-Produkte Register geleitet!

Deswegen rufen Sie uns an, unter +386 41 979 800
und verlangen Sie unser Angebot

Die Registrierung von Biozid Sanosil Super 25 Ag und seiner Präparate war wegen der spezifischen Zusammensetzung des Produkts ein äußerst schwieriges Projekt. Aber mit ihrem qualitativen und fachgerechten Beitritt zur Arbeit, sowie mit dem professionellen Verhältnis, haben wir die Registrierung-Verfahren und die Herstellung der benötigten Etiketten und Unterlagen erfolgreich vollendet. Die ganze Arbeit wurde in einer sehr kurzen Zeitspanne erledigt, was uns jetzt einen schnellen Markteinstieg und ungestörte Tätigkeit ermöglicht.


Ivan Sodnik, Geschäftsführer
Valter d.o.o.

Häufig gestellte Fragen



Was sind Biozidprodukte?

Biozidprodukt ist die Bezeichnung für jeden Stoff oder jedes Gemisch in der Form, in der es an den Anwender geliefert wird, das aus Wirkstoffen besteht, sie beinhaltet oder zur Gewinnung eines oder mehrerer Wirkstoffe verwendet wird und für die Vernichtung, die Abwehr oder die Neutralisierung schädlicher Organismen, zur Verhinderung von deren Funktion oder zur Beseitigung dieser Organismen auf eine andere Weise als nur durch physische oder mechanische Einwirkung vorgesehen ist.

Es gibt zwei Kriterien für die Klassifizierung eines Erzeugnisses als Biozidprodukt:

  • Das Produkt muss einen Wirkstoff enthalten, der für einen oder mehrere Biozid-Zwecke zugelassen ist. Der Wirkstoff wirkt kontrolliert in einer biologischen oder chemischen Wirkungsweise auf schädliche Organismen.
  • Das Produkt muss tatsächlich für den bestimmten Zweck verwendet werden, z.B. zur Vernichtung von Bakterien, zum Vertreiben von Mücken. Bei Biozidprodukten ist der Inhalt des Etiketts von entscheidender Bedeutung. Nur ein einzelnes Wort auf einem Etikett kann einen Unterschied machen.

Welche Arten von Biozidprodukten sind bekannt?

Es sind 22 verschiedene Arten von Biozidprodukten bekannt. Die häufigsten Biozidprodukte sind:

  • Insektizide: Produkte zur Vernichtung von Fliegen, Mücken und anderem Ungeziefer;
  • Konservierungsmittel: Chemikalien, die als Konservierungsmittel in Produkten und Materialien verwendet werden (z.B.: Farben und Lacke, Detergenzien, Weichmacher ...)
  • Desinfektionsmittel: Reinigungsmittel und ähnliche Produkte, die zur Entkeimung (Desinfektion) von Oberflächen, Materialien und Ausrüstung eingesetzt werden sowie Mittel zur Handdesinfektion und ähnliche Produkte für die persönliche Hygiene des Menschen;
  • Repellantien, Atrraktantien: Produkte, die zum Anlocken oder zur Abwehr von Schädlingen (z.B. Insekten) eingesetzt werden.

Welche Dokumente werden für die Nachverfolgbarkeit von Wirkstoffen verwendet?

Formulare für die Erklärung zur Bestätigung der Lieferung, die Unternehmen aus der Liste aus Artikel 95 BPR verwenden:

Formulare für Erklärungen für Unternehmen, die Biozidprodukte in Verkehr bringen:

Was sind die Verfahren nach der Aufnahme eines Wirkstoffs in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe der Europäischen Union?

  1. Nationale Zulassung (Autorisierung)
    Die nationale Zulassung ist ein Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde des Mitgliedstaats die Bereitstellung auf dem Markt und den Gebrauch eines Biozidprodukts oder einer Familie von Biozidprodukten auf seinem Territorium oder einem Teil seines Territoriums zulässt.
  2. Gegenseitige Anerkennung – zeitlich nachfolgend
    Die zeitlich nachfolgende gegenseitige Anerkennung der nationalen Zulassung für ein Biozidprodukt ist eine Handlung, bei der der Antragsteller in einem oder mehreren Mitgliedstaaten um eine Zulassung bitten möchte, die ein anderer Mitgliedstaat gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bereits erteilt hat.
  3. Gegenseitige Anerkennung – zeitlich parallel
    Die zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung der nationalen Zulassung für ein Biozidprodukt ist eine Handlung, bei der der Antragsteller um eine Zulassung bitten möchte, die noch kein anderer Mitgliedstaat gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erteilt hat.
  4. Zulassung für gleiche Biozidprodukte
    Die Zulassung für ein gleiches Biozidprodukt oder eine Produktfamilie wird für gleichartige/identische Produkte desselben oder eines anderen Unternehmens unter den gleichen Bestimmungen und Bedingungen wie die bereits erteilte Zulassung erteilt.
  5. Parallelhandel
    Die Zulassung für den Parallelhandel wird in einem Mitgliedstaat für ein Biozidprodukt erteilt, für das eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat (dem Ursprungsmitgliedstaat) erteilt wurde und das mit einem Produkt identisch ist, das bereits im Mitgliedstaat zugelassen ist (Referenzprodukt).

    Als identisch gelten sie, wenn:

    • beide von demselben Unternehmen, einem mit diesem verbundenen Unternehmen oder unter einer Lizenz nach dem gleichen Produktionsverfahren hergestellt wurden
    • sie der Spezifikation und dem Inhalt nach identisch sind, was die Wirkstoffe betrifft, sowie nach der Art der Formulierung
    • sie im Hinblick auf die enthaltenen sonstigen Stoffe (nicht Wirkstoffe) gleich sind
    • sie im Hinblick auf Größe, Material oder Form der Verpackung im Sinne eines möglichen unerwünschten Einflusses auf die Sicherheit des Produkts in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier und den Umweltschutz gleich oder gleichwertig sind.
  6. Unionszulassung
    Die Unionszulassung ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Europäische Kommission die Bereitstellung auf dem Markt und den Gebrauch eines Biozidprodukts oder einer Familie von Biozidprodukten auf Unionsgebiet oder einem Teil des Unionsgebiets zulässt.
  7. Vereinfachtes Verfahren

    Die Zulassung nach dem vereinfachten Verfahren kann für Biozidprodukte erteilt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

    • alle Wirkstoffe im Biozidprodukt stehen auf der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und erfüllen alle in diesem Anhang genannten Einschränkungen
    • das Biozidprodukt enthält keine Gefahrstoffe
    • das Biozidprodukt enthält keine Nanomaterialien
    • das Biozidprodukt ist ausreichend wirksam
    • für den Umgang mit dem Biozidprodukt und seinen vorgesehenen Gebrauch ist keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich.

Wie kann man Biozidprodukte bewerben?

Bewerben, empfehlen oder anraten darf man nur den Gebrauch von Biozidprodukten, die eine ausreichende Zulassung für den Verkehr haben.

Wenn Biozidprodukte beworben werden, muss jede Werbung folgenden Text enthalten:
"Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen." Die Sätze müssen im Verhältnis zur gesamten Anzeige deutlich sichtbar und gut lesbar sein.

Die Werbetreibenden können in den vorgeschriebenen Sätzen das Wort "Biozide" durch einen klaren Bezug auf die Art des Produkts ersetzen, das beworben wird.

Werbung für Biozidprodukte darf das Produkt nicht auf eine Weise präsentieren, die hinsichtlich des Risikos, das das Produkt für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt darstellt, oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit irreführend ist.

Auf keinen Fall darf Werbung für ein Biozidprodukt die Angaben "Biozidprodukt mit geringerem Risiko", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder eine andere ähnliche Bezeichnung enthalten.

Was sind behandelte Waren?

"Behandelte Ware" bezeichnet alle Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden beziehungsweise diese absichtlich enthalten. Eine behandelte Ware, deren primäre Funktion biozid ist, gilt als Biozidprodukt.

Eine behandelte Ware darf nicht auf den Markt gebracht werden, außer wenn alle Wirkstoffe im Biozidprodukt, die für die Behandlung des Erzeugnisses verwendet werden oder die das Erzeugnis enthält, in der Liste der zugelassenen Wirkstoffe für diese Produktart erfasst sind und von Lieferanten geliefert werden, die in der Liste aus Artikel 95 BPR erfasst sind.

Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen der behandelten Ware muss sicherstellen, dass das Etikett Folgendes enthält:

  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die behandelte Ware Biozidprodukte enthält;
  • wenn dies angezeigt ist, die der behandelten Ware zugeschriebene biozide Eigenschaft;
  • ohne Eingriff in Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) die Bezeichnung aller Wirkstoffe, die in den Biozidprodukten enthalten sind;
  • die Namen aller in den Biozidprodukten enthaltenen Nanomaterialien mit der anschließenden Angabe "Nano" in Klammern;
  • alle einschlägigen Verwendungsvorschriften, einschließlich Vorsichtsmaßnahmen, die wegen der Biozidprodukte, mit denen die behandelte Ware behandelt wurde bzw. die in dieser Ware enthalten sind, zu treffen sind.
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