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Im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sind sowohl die Pflichten der Fahrer vorgeschrieben, als auch die Pflichten aller Teilnehmer, die beim Transport gefährlicher Güter mitmachen.
Das bedeutet, dass jede Firma, deren Tätigkeiten Straßentransport, oder damit verbundenes Packen, Beladen, Füllen oder Entladen gefährlicher Güter umfassen, einen Sicherheitsberater haben muss.
Wenn beispielsweise auf Ihren Hof gefährliche Güter als eine ADR-Lieferung zugestellt werden (LKWs mit orangen Schildern), haben Sie als der Empfänger oder der Entladende bestimmte, vom genannten Gesetz ausgehende, Pflichten.
Ebenso können Sie bestimmte Pflichten haben, als der Füller, Verladende oder Absender gefährlicher Güter. Ihr Fall kann auch etwas anders sein, Sie müssen aber trotz dem Ihre Pflichten erfüllen.
ADR–Beraterin
In der Firma Bens Consulting Kemijsko svetovanje d.o.o. erledigt man ihre Arbeit fachgerecht, schnell und wirksam, sowie auch konsequent. Man kann hier auf einer Stelle das ganzheitliche Angebot der Beratung und professioneller Unterstützung auf dem Bereich der Chemiegesetzgebung bekommen, deshalb empfehle ich ihre Leistungen allen, die solche Fachkenntnisse nicht innerhalb ihrer Firma konzentriert haben.
Igor Matijevič
Head of Marketing Banex d.o.o.
Was bedeutet ADR?
Die Abkürzung ADR ist von der englischen Bezeichnung für das europäische Abkommen über den internationalen Straßentransport von Gefahrgut (European Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) abgeleitet.
Das ADR muss in alle Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens angewendet werden. Ware wird als gefährlich für den Transport eingestuft, wenn ihr eine UN-Nummer zugeteilt wird. Die Transportangaben (z.B. UN-Nummer, Gefahrenaufkleber, Verpackungsgruppe ...) werden in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts angeführt.
Was bedeutet Gefahrguttransport mit Erleichterungen?
Wann wird ein Produkt als Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften eingestuft?
Die Transportinformationen finden sich in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts. Gefahrgut wird eine UN-Nummer zugewiesen (z.B. Farbe mit einem Flammpunkt unter 60 °C hat die Nummer UN 1263). In Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts werden neben der UN-Nummer auch die sonstigen Transportinformationen angegeben, die für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Verpackung und die Erstellung entsprechender Transportunterlagen erforderlich sind.
Ist für den Versand von 1 Karton Farbe mit einem Flammpunkt von 56 °C, die in einer 2,5-Liter-Packung verpackt ist, ein ADR-Transport erforderlich?
Die Farbe ist laut ADR als Gefahrgut eingestuft, und zwar mit UN 1263. Da sie einen Flammpunkt von 56 °C hat, zählt sie zur Verpackungsgruppe III. Für diese UN-Nummer liegt die Mengenbeschränkung bei 5 l (Tabelle 3.2 Spalte 7a ADR). Da die Farbe in einer Verpackung verpackt ist, die weniger als 5 l fasst, kann die Erleichterung genutzt werden, und zwar nach Kapitel 3.4 ADR. Wichtig ist, dass der Karton mit einem Gefahrenaufkleber für die beschränkte Menge (LQ) versehen wird und dass das Bruttogewicht des Kartons 30 kg nicht übersteigt. Für den Versand ist also kein ADR-Transport erforderlich.
LQ-Aufkleber:
Wie werden die Punkte laut Kapitel 1.1.3.6 ADR berechnet?
Folgendes soll transportiert werden:
Berechnung der Punkte: 5×10×1 + 4×20×3 = 290
Da die Anzahl der Punkte den Wert 1000 nicht übersteigt, kann die Erleichterung für den Transport kleinerer Mengen Gefahrguts genutzt werden und ein ADR-Transport ist nicht erforderlich.
Beispiel für schriftliche Anweisungen für Maßnahmen im Unglücksfall