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Ich habe in den letzten Monaten viele Fragen zur SVHC- und SCIP-Berichterstattung erhalten.

Wenn Sie neu in diesem Bereich sind, empfehle ich Ihnen, mit diesem Blogbeitrag zu beginnen. Es wird Ihnen das Verständnis der SVHC- und SCIP-Felder erleichtern.

Heute möchte ich auf eine Frage zurückkommen, die normalerweise eine der ersten ist, die ich bekomme. Es ist die Frage nach dem Zweck oder dem Ziel der Erstellung einer SCIP-Datenbank.

Beginnen wir mit den drei grundlegenden Zielen, die die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Articles, als solche oder in Complex Objects (Products)) laut ECHA hat:

  1. Verringerung des Abfallaufkommens, das gefährliche Stoffe enthält, indem die Substitution von Stoffen auf der Liste der Kandidatenstoffe in Erzeugnissen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird,
  2. Bereitstellung von Informationen zur weiteren Verbesserung der Abfallbehandlungsverfahren,
  3. die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen zu überwachen und während des gesamten Lebenszyklus dieser Erzeugnisse, auch auf Abfallebene, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Das Stichwort hier ist „Abfall“.

Obwohl REACH bisher von Lieferanten der Erzeugnisse, die Kandidatenstoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 % w/w enthalten, verlangt hat, der gesamten Lieferkette und den Verbrauchern auf Anfrage ausreichende Informationen über die sichere Verwendung dieser Erzeugnisse bereitzustellen, sind diese Informationen nicht bei den Abfallentsorgungsunternehmen angekommen.

Die SCIP-Datenbank ist daher ein Versuch, den Verlauf relevanter Informationen bis zum Ende des Produktlebenszyklus zu verbessern; d.h. bis zum Punkt, an dem einzelne Erzeugnisse das Abfallniveau erreichen oder am Ende ihrer Nutzungsdauer zu Abfall werden.

Die SCIP-Datenbank stellt somit sicher, dass den Abfallentsorgungsunternehmen die gleichen Informationen wie in den Lieferketten zur Verfügung stehen. Daher muss ab dem 5. Januar 2021 jeder Lieferant eines Erzeugnisses auf dem EU-Markt,:

  • das einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) enthält, auf der Kandidatenliste steht,
  • und dessen Konzentration höher als 0,1 Massenprozent (w/w) ist,

Informationen zu einem solchen Erzeugnis an die ECHA einreichen.

Ich glaube, dies sind vorerst genug Informationen zum Hintergrund der Erstellung und den Zielen der SCIP-Datenbank und den damit verbundenen Verpflichtungen.

Aber zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei diesen Aktivitäten benötigen. Wir helfen täglich vielen Unternehmen und ich glaube, wir können auch Ihnen schnell und effizient helfen.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
Andere | 04. Aug 2021

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