Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im März ein Update zur Umsetzung von Anhang VIII der CLP (Meldung an Giftinformationszentren) veröffentlicht. Das Dokument ist in englischer Sprache verfügbar.
Nachstehend finden Sie die letzte gültige Liste von 20 EU- / EWR-Mitgliedstaaten, in denen Sie Ihre PCN-Benachrichtigung einreichen können:
- Dänemark
- Deutschland
- Die Niederlande
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Slowenien
- Schweden
- Ungarn
- Zypern
Wir teilen dieses ECHA Dokument, weil wir denken, dass es sehr nützlich ist, wenn Sie in den UFI / PCN Benachrichtigungsprozess eintauchen.
Es wird regelmäßig von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert und ist daher relevant für alle, die mit UFI / PCN zu tun haben.
Sie erhalten alle relevanten Informationen auf Länderbasis zu sehen. Farben helfen Ihnen, zu navigieren und schnell zu überprüfen:
- welche Länder bereits an das ECHA-Einreichungssystem angeschlossen sind, so dass Sie die Gemische melden beginnen können;
- wie Sie Ihre Benachrichtigungen einreichen können;
- auf welcher Sprache Sie Ihre Benachrichtigung einreichen müssen;
- ob es Gebühren im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren gibt;
- Wann Sie tatsächlich beginnen können, Ihre Mischung auf den Markt zu platzieren.
Sie können auch die Kommentare (von Seite 2 bis 4) im Abschnitt „Disclaimer“ lesen, um die Entwicklung von PCN-Benachrichtigungen in verschiedenen Ländern zu verstehen.
Wenn Sie nicht weiterkommen oder Zeitmangel haben, ist es vielleicht Zeit, wir helfen Ihnen. Eine kurze E-Mail an mich könnte Ihnen eine Menge Zeit und Energie sparen.