Die Bedenken der Industrie haben offensichtlich die Europäische Kommission überzeugt, dass sie eine Verlängerung der Frist überlegt.
Die Kommission hat den Antrag für die Verlegung der Frist für die Einführung des Anhangs VIII der Verordnung 1272/2008 EU (CLP) vom 1. 1. 2020 auf 1. 1. 2021 eingereicht. Das bedeutet – statt im Januar 2020 soll die neue Frist für die Einführung von UFI und PCN für die Verbrauchernutzung im Januar 2021 sein.
Diese Entscheidung hat die Europäische Kommission nach der Beratung mit den Vertretern der Industrie und der verantwortlichen Ämter der Mitgliedstaaten am Anfang dieses Monats getroffen.
Dabei soll betont werden, dass das zurzeit nur ein Antrag ist, und keine offizielle Entscheidung. Diese wird voraussichtlich im September dieses Jahres getroffen.
Weil die Entscheidung über den Antrag noch nicht getroffen wurde, besteht immer noch die Möglichkeit, dass sie nicht bestätigt wird und zurzeit gilt für gefährliche Stoffe für Verbrauchernutzung noch immer die Frist 1. 1. 2020.
Unser Rat ist, dass Sie nicht auf die Verlegung der Frist warten, sondern versuchen das bis zur gültigen Frist zu erledigen.