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Das Gericht erklärt die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid für nichtig!

Das Gericht hat die Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission (14. ATP) für nichtig erklärt, die teilweise die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid betrifft.

Das Hauptargument des Gerichts für sein Urteil war die Tatsache, dass der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) keine Beweise dafür vorgelegt habe, dass Titanoxid "intrinsische Eigenschaften" habe, um Krebs zu verursachen. Sie bewerteten, dass diese Eigenschaften auf "Partikeltoxizität" zurückzuführen sind.

Die Europäische Kommission folgte der Stellungnahme des RAC in ihrer Verordnung (14. ATP). Und das Gericht hat den 14. ATP-Eintrag „022-006-00-2“ (Titandioxid-Einstufung mit H351) in Anhang I und den Anhängen II und III annulliert. Somit ist auch die CLP-Verordnung betroffen.

Unser gesamtes Team war gestern ziemlich überrascht, als wir diese Ankündigung sahen.  2021 haben wir uns intensiv mit der Umsetzung der 14. ATP für Produkte mit TiO2 (neue EUH-Sätze, H351, Partikelgröße als Einstufungsgrundlage, Auswirkung auf die Kosmetikverordnung) beschäftigt. Wie sich herausstellt, sind all diese Änderungen unnötig geworden und könnten, abhängig von den nächsten Schritten der Europäischen Kommission, obsolet werden.

Titanoxid ist eine der häufigsten Chemikalien in Verbraucherprodukten, so dass diese Entscheidung einen großen Einfluss auf die Vielfalt der Produkte haben wird. Wir sind gespannt auf die Antworten der EU-Kommission und der ECHA zu diesem Thema.

Wir können Ihnen immer helfen, sich an solche blitzschnellen Veränderungen anzupassen, mit Hilfe unseres Wissens und unserer Software für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie mich direkt unter bine.ledinek@bens-consulting.eu.

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Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Andere | 24. Nov 2022

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