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In letzter Zeit bekomme ich viele E-Mails von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die Schwierigkeiten haben mit in der EU ansässigen Unternehmen Geschäfte zu machen.   

Es folgt ein häufiger Fall, den wir täglich sehen. Wenn Sie in dieser Position sind, dann könnte dieser Blogbeitrag perfekt für Sie sein.  

Ein im VK ansässiges Unternehmen kontaktierte uns, weil es seine Produkte an ein deutsches Unternehmen liefern wollte, das sie unter eigenem Namen verkaufen würde.  

Das deutsche Unternehmen fragte dann das Unternehmen aus dem VK nach der REACH-Registrierung von Stoffen in seinen Produkten. Wie in vielen anderen Fällen, das Unternehmen aus dem VK fand diesen Leitfaden der Regierung des VK, aber wusste nicht, was als nächstes zu tun.  

Sie baten uns, ihnen zu helfen. Ich teile mit, was wir ihnen geschrieben haben, um diese Situation zu lösen:  

„Es gibt 2 Möglichkeiten bezüglich der EU REACH Verordnung.  

  1. Wenn Sie Rohstoffe, die Sie in Ihren Produkten verwenden, von der EU ins VK importieren und wenn die Stoffe in diesen Rohstoffen bereits gemäß EU REACH registriert sind, importieren Sie eigentlich wieder schon registrierte Stoffe (falls sich diese Stoffe bei der Formulierung Ihrer Produkte nicht geändert haben), was bedeutet, dass für diese Stoffe keine Registrierung erforderlich ist.

  2. Aber, im Falle von Stoffen (oder Stoffen in Gemischen), die nicht unter EU REACH registriert sind, muss der Importeur von solchen einzelnen Stoffen (als Stoffe, Stoffe in Gemischen oder als Stoffe in Gegenständen, die bei normalem Gebrauch freigesetzt werden), die in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr importiert werden, diese Stoffe registrieren.

Bei Stoffen in Gemischen bedeutet dies, dass die Menge eines einzelnen Stoffes 1 Tonne pro Jahr betragen muss.   

Beispielsweise importieren Sie ein Produkt in einer Menge von 2 Tonnen pro Jahr in den EU-Markt. Dieses Produkt enthält 3 verschiedene Stoffe (A 60 %, B 25 % und C 15 %).Unter Berücksichtigung der Konzentration einzelner Stoffe (um dies zu vereinfachen ist die relative Dichte aller Stoffe hier 1) ist die Menge einzelner Stoffe wie folgt: Stoff A (60 %) 1,2 t; Stoff B (25 %) 0,5 t; Stoff C (15 %) 0,3 t. In diesem Fall wird also nur der Stoff A in einer Menge von >1 t eingeführt und nur dieser Stoff muss registriert werden.  

Kurz gesagt, bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Rohstofflieferanten, ob ihre Stoffe (noch) unter EU REACH registriert sind und/oder, ob die Menge einzelner Stoffe, die Sie in die EU einführen möchten 1 Tonne pro Jahr oder mehr beträgt.“ 

Wir können Ihnen durch Vertreter-Dienstleistungen mit der EU-REACH-Registrierung helfen, falls Sie wenig Zeit haben und ein wenig Unterstützung in diesem Bereich benötigen. 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
REACH | 02. Aug 2021

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