Wenn Sie jetzt noch in Slowenien die Möglichkeit für den separaten Einkauf der Schwefelsäure anbieten, z.B. als Elektrolyt für die Akku-Inbetriebnahme, dann denken Sie an einige Beschränkungen in der neuen Verordnung.
Für die Schwefelsäure (die separat verkauft wird) gilt in Slowenien eine Verkaufsbeschränkung, die von der erlaubten Konzentration der Schwefelsäure abhängt.
Den allgemeinen Verbraucher darf bis zu 15 % des Massenanteils (nachfolgend m/m) verkauft werden, während über 15 % m/m in Slowenien den allgemeinen Verbraucher nicht zur Verfügung gestellt werden sollte (wegen des Verbotes der lokalen Vorschriften).
Diese Verordnung über die Ausführung der bald in Kraft tretenden Verordnung wird dem Verbraucher ermöglichen, nur einen „vollen“ Akku zu kaufen, aber keine Füllung wie Schwefelsäure.
Der Verkauf der Schwefelsäure wird jedoch weiterhin an die Fachverbraucher (z.B. Automechaniker) möglich sein. Die müssen aber eine Erklärung über die spezifische Verwendung oder Verwendungsarten der beschränkten Ausgangsstoffe für Explosivstoffe aus der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe schreiben.
Soviel rasch über diese bedeutende Neuigkeit, die den Akku-Verkauf in Slowenien beeinflussen wird.
Schreiben Sie mir, wenn auch Sie Hilfe bei der Überwindung von Herausforderungen der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Chemie brauchen. Das kostet Sie nichts, Sie können aber viel Zeit und Geld sparen.