Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat gerade drei neue Länder in Bezug auf die Umsetzung von Anhang VIII der CLP-Verordnung (Poison Center Notification) hinzugefügt.
Hier ist die letzte gültige Liste von 15 EU- / EWR-Mitgliedstaaten, in der Sie Ihre PCN-Benachrichtigung einreichen können und die akzeptiert werden kann:
- Österreich
- Kroatien
- Zypern
- Dänemark
- Estland
- Deutschland
- Ungarn
- Irland
- Italien
- Litauen
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Slowenien
Dieses 5-seitige Dokument enthält alle relevanten Informationen von Land zu Land. Und Farben helfen Ihnen beim Navigieren und schnellen Überprüfen:
- welche Länder bereits mit dem ECHA-Einreichungsportal verbunden sind, damit Sie die Mischungen benachrichtigen können;
- wie können Sie Ihre Benachrichtigungen einreichen;
- in welcher Sprache Sie Ihre Benachrichtigung einreichen müssen;
- gibt es Gebühren im Zusammenhang mit dem Benachrichtigungsprozess;
- wann können Sie Ihre Mischung tatsächlich auf den Markt bringen.
Wenn Sie nicht weiterkommen oder Zeitmangel haben, ist es vielleicht Zeit, wir helfen Ihnen. Eine kurze E-Mail an mich könnte Ihnen eine Menge Zeit und Energie sparen.