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Beim letzten Mal haben wir genauer Erste zwei Fehler angesehen, was wir oft bei der Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern sehen (SDB).

Sehen wir heute die nächsten drei Fehler an:

  • Fehler Nr. 3: Wir haben den SDB nicht vorbereitet, also sind wir für ihn nicht verantwortlich.
  • Fehler Nr. 4: Übersetzung des SDBs wurde sorgfältig durchgeführt und zu den besten unserer Fähigkeiten.
  • Fehler Nr. 5: Wir haben die Informationen, die bereits im Dokument sind nur neu geschrieben.

Betrachten wir nun jeden dieser Fehler genauer.

Wir haben den Sicherheitsdatenblatt nicht vorbereitet, also sind wir für ihn nicht verantwortlich.

Falsch. Hier ist, was es in der Anleitung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) steht:

„In allen Fällen sind Lieferanten eines Stoffes oder Gemisches, , die einen Sicherheitsdatenblatt benötigen für dessen Inhalt verantwortlich, auch wenn Sie das Sicherheitsdatenblatt nicht selbst erstellt haben.”

Vielleicht denken Sie, dass Sie kein Lieferant sind. Aber warten Sie. Schauen wir uns die Definition an, bevor wir zu irgendwelchen Schlussfolgerungen springen.

Ein Lieferant ist, einfach gesagt, jeder, der an der Lieferkette beteiligt ist.

So hat Ihr Lieferant Verantwortung gegenüber Ihnen. Und Sie sind in Erster Linie verantwortlich denen gegenüber, an die Sie eine Substanz oder Mischung verkauft haben. Eine Person, die den Stoff oder die Mischung liefert, ist somit für den Inhalt des SDBs verantwortlich.

Dies bedeutet, dass der Lieferant doch verantwortlich ist, egal ob er das Sicherheitsdatenblatt erstellt hat oder nicht (z. B. eine direkte Übersetzung des Originals).

Das Grundprinzip ist, wenn Sie das Sicherheitsdatenblatt verteilen, sind Sie für dessen Inhalt verantwortlich.

Sie sollten also wissen (oder sich darüber informieren), was Sie verteilen.

Erinnern Sie sich an Fehler Nr. 4? Er lautet:

Übersetzung des SDBs wurde sorgfältig durchgeführt und zu den besten unserer Fähigkeiten.

Sie hatten sicher gute Absichten, aber entlastet Sie das von der Verantwortung?

Leider, nein, weil die Gesetzgebung verlangt, dass Sie wissen, was Sie verteilen. Dies bedeutet auch, dass Sie den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes kennen sollten und wissen, wie man seinen Inhalt verteidigt.

Der Teil, der sich auf die Verantwortung bezieht, ist im zweiten Teil der Anleitung geschrieben und lautet:

„In solchen Fällen sind die von ihren Lieferanten bereitgestellten Informationen eindeutig eine nützliche und relevante Informationsquelle, die sie bei der Erstellung ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter verwenden können.”

Der wichtigste Teil, der am häufigsten übersehen wird, ist, dass SDB nur eine nützliche und geeignete Informationsquelle ist. Nichts anderes.

Also, wenn Sie das Sicherheitsdatenblatt übersetzt haben, bleiben Sie daher für den Inhalt verantwortlich.

Fehler Nr. 5 ist ähnlich.

Wir haben die Informationen, die bereits im Dokument sind nur neu geschrieben.

Wenn Sie die Information neu schreiben, bleiben Sie für den Inhalt verantwortlich.

Dafür gibt es einen einfachen Grund. Wenn Sie die Informationen nur neu schreiben, Sie überprüfen nicht die Genauigkeit der Informationen. Darüber hinaus können Sie unabsichtlich mögliche Fehler aus dem vorherigen Sicherheitsdatenblatt einschließen.

Aus Sicht der Verpflichtungen (und Justizbehörden) haben Sie also nicht alles in Ihrer macht stehend getan, um Fehler zu erkennen und beseitigen.

Wir haben noch zwei Fehler, die Sie in ein oder zwei Tagen bekommen werden.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB | 23. Sep 2020

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