Ich teile Ihnen zwei Antworten auf Fragen zu Bioziden mit. Vielleicht sind diese Antworten richtig für Sie.
Hier ist die erste Frage:
"Ich frage mich, ob es notwendig ist, Biozidprodukte in Slowenien zu registrieren, wenn der Hersteller bereits in Großbritannien (ECHA) registriert ist?"
Hier ist meine Antwort:
"Biozidprodukte müssen in jedem Land angemeldet werden. Hierbei handelt es sich um nationale Verfahren, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Die Zulassung gemäß der EU-Verordnung über Biozidprodukte sollte auch auf nationaler Basis erfolgen. Im Falle einer Zulassung ist es jedoch möglich, die Zulassung für alle EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig zu beantragen (Unionszulassung)."
Wenn das Biozid in Slowenien bereits gemeldet oder zugelassen ist, können Sie es selbst überprüfen. Das Register der Biozidprodukte ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das auf der OPSI-Website (Offene Daten Sloweniens) veröffentlicht wird."
Nun zur zweiten Frage:
"Der deutsche Hersteller hat uns Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, dass er das Biozid in Deutschland bereits angemeldet hat. Bedeutet das, da Slowenien auch Teil der EU ist, dass wir diese Dokumente nur dem Amt für Chemikalien vorlegen und mit dem Verkauf beginnen können? "
Folgendes ist meine Antwort:
"Die Meldung ist ein nationales Verfahren, das von Land zu Land unterschiedlich ist.
Da in Slowenien andere Meldepflichten für Biozide gelten als in Deutschland, reichen die für die Meldung in Deutschland erforderlichen Unterlagen für die Meldung in Slowenien nicht aus. Gleichzeitig müssen bestimmte Dokumente in slowenischer Sprache erstellt werden."