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Mit dem 16. Januar 2020 ist es zu einer Veränderung in den Rechtsvorschriften für chemische Stoffe gekommen, diesmal auf der europäischen Ebene.

Europäische Chemikalienagentur hat nämlich 4 neue Einträge, die äußerst besorgniserregend sind, auf die Kandidatenliste für die Zulassung von Stoffen hinzugefügt:

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Für Alle, die die Dienstleistung ChemiusExpert benutzen, sorgen wir, dass die Sicherheitsdatenblätter aktualisiert und gemäß der Rechtsvorschriften sind. Im konkreten Fall bedeutet das, dass wir die 4 neuen besonders besorgniserregenden Stoffe schon in unsere Datenbank eingetragen haben und dass es, im Falle Ihr Produkt enthält diese Stoffe, automatisch im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts hervorgehoben wird.

Was bedeuten diese neuen Einträge für andere Unternehmen und wie in diesen Fällen zu handeln ist?

Das hängt davon ab, ob Sie:

1. Lieferant der Produkte sind
Wenn sie ein Lieferant der Produkte sind und die Konzentration der neuen besonders besorgniserregenden Stoffe in ihrem Produkt mehr als 0,1 % w/w (Massenprozent) beträgt, müssen Sie den Kunden aus der Europäischen Union bzw. aus dem Europäischem Wirtschaftsraums die Informationen, die eine sichere Anwendung des Produktes versichern, weiterleiten.

Das bedeutet, dass dem Abnehmer des Produktes bzw. den Verbrauchern mindestens der Name des betreffenden besonders besorgniserregenden Stoffes weitergeleitet werden muss.

2. Hersteller oder Importeur der Produkte sind
Wenn Ihr Produkt eine Konzentration von mehr als 0,1 % w/w (Massenprozent) besonders besorgniserregende Stoffe enthält und der Stoff in entsprechenden Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr enthalten ist, müssen Sie eine Anmeldung des Stoffes erledigen (Anmeldung von besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen).

3. Lieferanten des Stoffes oder Gemisches (Chemikalien) sind

In diesem Fall überprüfen Sie zuerst, ob Ihre Produkte besonders besorgniserregende Stoffe,  die in der letzten Liste angeführt sind, enthalten.

Falls die Produkte als gefährlich eingestuft sind und neue besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, müssen Sie aktualisierte Sicherheitsdatenblätter mit dieser Information unverzüglich weiterleiten, da diese Information auf Risikomanagementmaßnahmen Einfluss haben kann.

Falls die Produkte als ungefährlich eingestuft sind und 0,1% der neuen besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten, müssen Sie den Sicherheitsdatenblatt auf Antrag des Abnehmers weiterleiten.

Das bedeutet, dass sie wegen der neuen besonders besorgniserregenden Stoffe vielleicht einen Sicherheitsdatenblatt antragen müssen, obwohl jener vor der Änderung nicht nötig war.

Die Überwachung der Rechtsvorschriften für chemische Stoffe verlangt viel Zeit und Genauigkeit, da die Verpflichtungen auch von Ihrer Rolle in der Lieferkette abhängen.

Falls es Ihnen zeitlich schwer fällt eine hochwertige Kontrolle und Implementation der Gesetzesänderungen durchzuführen, können wir Ihnen weiterhelfen.

Wir sind nur einen Anruf bzw. E-Mail entfernt.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB Andere | 27. Jan 2020

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