Im Folgenden schreibe ich über 7 Mythen über Sicherheitsdatenblätter (SDB) und Etiketten, die man oft hört und die als wahr gelten.
Sie sind aber nicht wahr.
Es gibt aber zu viele Mythen für einen Artikel, deshalb schreibe ich hier über die ersten 3 (die restlichen 4 kommen in 1 oder 2 Tagen auf die Reihe) ...
#1: Die Sicherheitsdatenblätter werden nur von Inspektoren gelesen
Nicht wahr. Die Sicherheitsdatenblätter sind Informationsquelle für alle, die mit Chemikalien zu tun haben. Unter anderem sind das Sicherheitsingenieurs, Chemikalienberater, Ärzte, sowie Transportführer und Lagerverwalter.
Für einen beruflichen Benutzer, wie ein Sicherheitsingenieur, ist der Punkt 8 des SDB-s wichtig. Hier ist die nötige Schutzausrüstung aufgelistet (Schutzmaske, entsprechender Filter, Arbeitsschuhe, Kleidung, u. Ä.). Gleichzeitig sind unter diesem Punkt die Stoffe aufgeführt, den der Arbeiter ausgesetzt ist und welche sind die Grenzen für sichere Benutzung (z. B. wie viel Aceton darf in der Luft anwesend sein, damit die Benutzung noch sicher ist).
Der Arzt braucht das SDB für die Bereitstellung der Risikobeurteilung am Arbeitsplatz. Die Angaben im SDB sind in diesem Fall die Grundlage für die Bereitstellung dieser Beurteilung.
Die, die an Abfällen interessiert sind, finden die relevanten Angaben unter Punkt 13 des SDB-s. Für den Transportführer ist Punkt 14 des SDB-s wichtig, damit er weiß, was für Chemikalien er transportiert.
Alle diese Informationen stehen auf einem Sicherheitsdatenblatt und sind für verschiedene Fachleute bestimmt (und nicht nur für Inspekteure, wie man oft glaubt).
#2: Das Sicherheitsdatenblatt ist zu lang
Auf keinen Fall.
Das SDB ist voll von Informationen, die für verschiedene Fachleute von Bedeutung sind (was teilweise auch aus der obigen Antwort zu sehen ist), deshalb ist es so lang. Tatsächlich deckt es 16 verschiedene Bereiche.
Mal sehen, wie wichtig diese Informationen für jemanden sind, der das SDB zusammenstellt oder überprüft.
Als Beispiel nehmen wir ein Sicherheitsdatenblatt für ein Gemisch. Als Erstes muss man die Sicherheitsdatenblätter für die Rohstoffe suchen. Als man das SDB für das Rohstoff hat, muss man das ganze Dokument durchlesen, damit man alle Informationen hat und in das neue SDB alles einschließen kann, was wichtig für das Informieren der gesamten Lieferkette sind.
Das Sicherheitsdatenblatt stellt also eine Informationsquelle für alle in der Lieferkette vor. Es kann sein, dass den Verbraucher nicht der ganze Inhalt des SDB-s interessiert, aber für einen Fachmann kann jede Information sehr wichtig sein. Und nach unseren Erfahrungen gibt es nie zu viele solche Informationen.
Weil das Nutzungsspektrum einer bestimmten Chemikalie so breit ist, muss das SDB so viele verschiedene Angaben enthalten. Das SDB sind also alle diese Daten auf einer Stelle. Die Grundregel ist, dass der Kunde aus dem SDB die Informationen herauslesen kann, die für ihn wichtig sind und ihn spezifisch interessieren.
Niemand behauptet, dass das SDB ein kurzes Dokument ist, aber hinsichtlich der Menge an sehr wichtigen (auch sicherheitsbetreffenden) Informationen, ist es bestimmt nicht zu lang.
#3: Einmal gefertigter Sicherheitsdatenblatt ist immer geeignet
Das stimmt nicht.
Die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter (und Etiketten) kann wegen drei Faktoren erforderlich sein.
Als Erstes, kann sich die Zusammensetzung des Produkts ändern. Besonders war das während der Wirtschaftskrise zu sehen, als die Unternehmen nach billigeren Rohstoffen gesucht haben und die Produktrezepturen mehrmals jährlich geändert wurden.
Als Zweites, können die Sicherheitsdatenblätter der Stoffe geändert werden, die ein Teil der Rezeptur sind. Der Grund dafür ist, dass die Stoffe laufend untersucht und neu eingestuft werden. Erinnern Sie sich an die Borsäure? Vor Jahren war die allgemein bekannte Säure in sehr vielen Produkten (sogar in Kosmetik) enthalten und galt als ungefährlich.
Danach wurde sie sehr gefährlich – giftig für die Fortpflanzung – und als Folge musste ein neues Sicherheitsdatenblatt erarbeitet werden. Dazu mussten auch neue Sicherheitsdatenblätter erstellt werden, für alle Produkte, wo früher in der Rezeptur die Borsäure enthalten war.
Die dritte Änderung ist die meist bekannte und zwar die Änderungen der Gesetzgebung. Die Sicherheitsdatenblätter müssen auch an Gesetzänderungen angepasst werden. In den letzten Jahren ist die bekannteste Änderung der Übergang von der DPD- auf die CLP-Gesetzgebung.
Falls das Sicherheitsdatenblatt je ein statisches Dokument war, ist es heutzutage schon lange nicht mehr.
Es bleiben noch vier Mythen, die in einem oder zwei Tagen folgen.