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Eine Firma, die GEFÄHRLICHE Chemikalien auf dem slowenischen Markt verkaufen möchte, muss eine Lizenz für den Handel mit Chemikalien erwerben. Eine Lizenz kann erworben werden, wenn ein Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Das Unternehmen muss in Slowenien registriert sein (registriert, um chemische Produkte oder zu verkaufen oder Ähnliches; es gibt mehrere mögliche Codes gemäß der Standardklassifikation von Aktivitäten).
  2. Das Unternehmen muss einen entsprechend zugelassenen Chemikalienberater ernennen.

Wichtig: Das slowenische Chemikaliengesetz regelt nur den Bereich der gefährlichen Chemikalien. Wird eine Chemikalie nicht als gefährlich angesehen, gelten die oben angeführten Bedingungen nicht - das Chemikaliengesetz gilt in diesen Fällen nicht. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine andere Verordnung für Ihre spezifischen Chemikalien gibt. Besonderes Augenmerk sollte auf Biozide, Phytopharmaka (Pflanzenschutzmittel), Öle und Schmierstoffe, Farben und Lacke, Reinigungsmittel und andere spezifische Produkte gelegt werden.

Wie können Sie Chemikalien verkaufen, wenn Ihr Unternehmen nicht in Slowenien registriert ist?

Falls Sie GEFÄHRLICHE Chemikalien auf dem slowenischen Markt verkaufen möchten, jedoch die erste Bedingung (Registrierung des Unternehmens in Slowenien) nicht erfüllen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Direktverkauf an einzelne Abnehmer.
  2. Vereinbarung mit einem slowenischen Händler.
  3. Gründung einer neuen Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in Slowenien.
  4. Ernennen eines (Verwaltungs-) Vertreters nach dem Chemikaliengesetz.

Wir beschreiben nachfolgend jede Option mit ihren Vor- und Nachteilen.

  1. Direktverkauf an einzelne Abnehmer

Allgemein
Slowenische Käufer kaufen Ihre Produkte direkt von Ihnen.

Diese Option ist sinnvoll und empfehlenswert, wenn Sie nur einige ständige (Ihnen bekannte) Käufer in Slowenien haben, die nur einige Ihrer Produkte kaufen.

Hersteller oder Lieferanten von Industrieprodukten, die an gewerbliche Abnehmer liefern, die auch Endverbraucher solcher Produkte sind, verwenden diese Option häufig.

Vorteile
Die slowenischen Vorschriften betreffen Sie in keiner Weise - jeder (slowenische) Käufer muss die Anforderungen der lokalen Vorschriften erfüllen (sehen Sie die nachfolgend dargestellten Nachteile).

Nachteile
Jeder Käufer muss die Anforderungen der lokalen Vorschriften (z. B. für Chemikalien) erfüllen - dies kann eine erhebliche Belastung für den Käufer bedeuten.

Beispiel: Wenn der Umsatz eine gefährliche Chemikalie oder ein Biozid beinhaltet, muss der Käufer die gesamte Dokumentation und die Registrierung von gefährlichen Chemikalien oder die Registrierung von Bioziden bereitstellen und alle damit verbundenen Kosten tragen. Da dies eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Käufer darstellt, entscheiden diese sich oft für einen Lieferanten, der diese Auflagen bereits erfüllt hat. Mit anderen Worten: Käufer tätigen ihre Einkäufe dort, wo es für sie am einfachsten ist. Lieferanten, die besseren Support oder Service anbieten, werden oft bevorzugt (diejenigen, die käuferfreundlicher sind).

Einschränkung: Diese Option ist sinnvoll und empfehlenswert, wenn Sie nur einige ständige (Ihnen bekannte) Käufer in Slowenien haben, die nur einige Ihrer Produkte kaufen.

  1. Vereinbarung mit einem slowenischen Vertriebshändler

Allgemein
Finden Sie ein geeignetes Unternehmen in Slowenien, das Ihre Chemikalien als Vertriebshändler vermarktet.

Die Rolle des Vertriebshändlers übernimmt dann ein Unternehmen, das bereits gemäß den slowenischen Vorschriften registriert und auf dem slowenischen Markt tätig ist.

Vorteile
Sie haben dann nur einen Abnehmer in Slowenien, nämlich den Vertriebshändler, der Ihre Chemikalien auf dem slowenischen Markt vermarktet. Ist der Vertriebshändler ein bekanntes Unternehmen, das bereits einige Zeit in Slowenien tätig ist, übernehmen Sie damit auch einen bestimmten Markt (Händlerkäufer).

Der Vertriebshändler muss die Bedingungen erfüllen, die in den slowenischen Vorschriften (Chemikalienvorschriften, Steuern usw.) festgelegt sind. Sie müssen sich um nichts kümmern; es ist jedoch empfehlenswert, dass Sie den Vertriebshändler über bestimmte Einzelheiten zu Ihren Produkten und die entsprechenden Vorschriften aufklären. Sonst können Sie riskieren, dass diese Beziehung zu einer Schwachstelle wird.

Nachteile
Vereinbarungen oder Verhandlungen mit dem Vertriebshändler über die Bedingungen können ziemlich zeitaufwendig sein.

Der gesamte slowenische Markt hängt von einem Unternehmen und dessen Engagement ab.

Sie treten auf dem Markt NICHT unter Ihrem Namen in Erscheinung, denn der Vertriebshändler tritt auf dem Markt unter seinem Namen (er wird auf der Verpackung und den Sicherheitsdatenblättern als verantwortliche Person genannt).

  1. Gründung einer neuen Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in Slowenien

Allgemein
Sie gründen eine neue Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in Slowenien, die dann regulär als slowenisches Unternehmen tätig ist.

Vorteile
Unabhängigkeit - Sie haben die vollständige Kontrolle.

Das Mutterunternehmen kontrolliert die Aktivitäten der neuen Gesellschaft oder der Tochtergesellschaft uneingeschränkt - Sie überlassen nichts dem Zufall.

Es gibt keine Mittelsmänner oder Instanzen zwischen Ihnen und Ihren Käufern.

Nachteile
Kosten der Gründung und des Betriebs der Gesellschaft/Tochtergesellschaft.

Einstellung von Personal, Anmietung von Räumlichkeiten, Prüfung und Einhaltung von Vorschriften (Finanzen, Arbeitsvorschriften, Brandschutz, chemische Vorschriften, Steuern usw.) und Ähnliches.

Kunden finden und erwerben (Kosten der Erschließung eines neuen Marktes).

  1. „Administrativer Vertreter“ (im Folgenden als Vertreter bezeichnet)

Allgemein
Anstatt eine neue Firma oder eine Tochtergesellschaft zu gründen oder einen Vertriebspartner zu suchen, können Sie einen Vertreter ernennen, der Sie in Verwaltungsverfahren bei den für Chemikalien zuständigen Behörden (Amt für chemische Stoffe der Republik Slowenien) vertritt.

Dieser Vertreter handelt in Ihrem Namen und vertritt Sie (direkte Vertretung).

Dies bedeutet, dass Sie (Unternehmen in der EU) einen Vertreter ermächtigen, alles in Bezug auf das Chemikaliengesetz in Ihrem Namen zu regeln, damit Sie in Slowenien Chemikalien verkaufen können.

Der Vertreter agiert und unterstützt Sie daher nur in Verwaltungsaufgaben und in Übereinstimmung mit dem Chemikaliengesetz.

Es dürfen ausschließlich Unternehmen aus der EU einen Vertreter in Slowenien benennen. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern können keinen Vertreter in Slowenien benennen, sondern nur die ersten drei Optionen wählen (Punkte 1 bis 3).

Vorteile
Sie erhalten die Lizenz zum Handel mit Chemikalien in Slowenien in Ihrem eigenen Namen (und dem Ihres Unternehmens). Beispiel: Der „Company Ltd, London, UK“ wird die Lizenz unter dem Namen „Company Ltd, London, UK“ erteilt.

Alle kommerziellen Aktivitäten werden direkt mit den Abnehmern durchgeführt: Sie liefern die Ware direkt an den Abnehmer, alle Rechnungen und Zahlungen werden direkt ausgeführt.

Ein Vertreter spielt in kommerziellen Angelegenheiten (Marketing, Suche nach neuen Kunden usw.) keine Rolle. Seine einzige Aufgabe ist die Verwaltung: Erhalt der Lizenz zum Handel oder zur Lagerung von Chemikalien, Registrierung von gefährlichen Chemikalien und Bioziden, Vertretung bei Inspektionen, Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten.

Sie treten auf dem Markt unter Ihrem eigenen Namen (und mit Ihrem Namen) auf - die Verpackung und die Dokumente tragen Ihren Firmennamen.

Es gibt keine Mittelsmänner oder Instanzen zwischen Ihnen und Ihren Käufern.

Schnell und kostengünstig. Keine Kosten der Gründung einer Gesellschaft oder Betriebskosten.

Nachteile
Ein Vertreter ist nur auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes und in Angelegenheiten, die sich auf dieses Gesetz beziehen, tätig.

Ein Vertreter kann Sie nicht in Verwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit anderen Gesetze/Verordnungen vertreten.

Beispiel: Ein Vertreter kann Sie nicht bei Finanzbehörden (Zollbehörden) bei der Registrierung, Berechnung oder Zahlung von Umweltgebühren vertreten. Er kann in Ihrem Namen keine Umweltgebühren für VOC (flüchtige organische Verbindungen) enthaltende Farben und Beschichtungen, für Öle und Schmiermittel, Verpackungen usw. registrieren oder entrichten. Diese Aktivitäten müssen von den Käufern selbst durchgeführt werden.

Empfehlung

Der optimale Ansatz hängt immer von Ihren Interessen, Plänen und Aktivitäten ab. Unserer Erfahrung nach ist die Ernennung eines Vertreters die einfachste und schnellste Option. Sie können innerhalb von nur 10 Tagen damit beginnen, Ihre Produkte direkt und ohne Sorgen auf dem slowenischen Markt zu verkaufen. In Bezug auf die Kosten ist diese Option die risikoärmste.

Wenn Sie sich in einem konkreten Fall beraten lassen möchten, rufen Sie uns unter der Nummer
+386 1 562 19 20 an oder schreiben Sie an info@bens-consulting.com.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB | 11. Apr 2018

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