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Einer der häufigsten Fehler geschieht bei der Sicherstellung der Übereinstimmung des Inhalts von SDB und Etikett.

Dies ist auch eines der ersten Elemente, die ein Inspektor überprüft. Er nimmt oder bittet einfach um ein bestimmtes Produkt, sieht sich das Etikett an und bittet Sie dann noch um das SDB. Dann folgt eine Überprüfung der Übereinstimmung des Inhalts von SDB und Etikett.

Was kann hier schieflaufen?

Häufig kommt es zu einer Nichtübereinstimmung der Handelsnamen. Der Handelsname auf dem Etikett muss mit dem Handelsnamen auf dem Sicherheitsdatenblatt identisch sein.

Mit dem Übergang zur CLP-Gesetzgebung haben sich auch die Kriterien für die Klassifizierung von Chemikalien geändert. Und wenn Sie nicht darauf achten, kann es schnell geschehen, dass Sie ein Etikett auf der Grundlage eines alten SDB erstellen.

Sie können bereits ein Etikett auf Deutsch erstellt haben, das aber leider nicht dem Inhalt des SDB entspricht. Die Pflichtelemente des Etiketts sind in Kapitel 2.2 des SDB angegeben. Zu den Pflichtelementen des Etiketts zählen: Identifkatoren (Handelsname, Angabe von Gefahrstoffen), Piktogramme, Gefahrenworte, H-Sätze, P-Sätze.

Sie müssen sicherstellen, dass Sie sich bei der Aktualisierung des SDB auch um die Etiketten kümmern. Diese müssen jederzeit mit dem Inhalt des SDB übereinstimmen.

Das Etikett und das Sicherheitsdatenblatt müssen vollständig in deutscher Sprache verfasst sein. Es geschieht häufig, dass z. B. Gefahrstoffe in einer Fremdsprache angegeben sind, was nicht den Vorschriften entspricht.

Wenn Ihr Lieferant das Etikett erstellt hat und es nicht auf das Sicherheitsdatenblatt abgestimmt wurde, informieren Sie den Lieferanten darüber, dass das Etikett mangelhaft ist und er es berichtigen muss.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB | 12. Sep 2017

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