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Was passiert, wenn sich das Versteckspiel beim Transport von gefährlicher Fracht (ADR) nicht bewährt, zeigt das folgende Beispiel.

Ein Unternehmen hat die Ware, bestimmt fürs Ausland, um der Zahlung der Transportkosten für ADR zu entgehen, in Kartons versteckt. Zusätzlich wurde sie mit Einwickelfolie umwickelt.

Somit möchten Sie den Transport der gefährlichen Waren verbergen.

Auf solche Art und Weise wurden Waren schon oft über die Grenzen transportiert. Und alles war in Ordnung, bis...

ein Zollbeamter bei einer Überprüfung diese versteckte Fracht entdeckte. Er verlangte den Lieferschein und eine Begründung. Die Ware, die als gefährliches Transportgut eingestuft ist, darf nämlich nicht versteckt werden.

Die äußere Wickelverpackung muss Informationen (ADR Aufkleber, UN Nummern) über den gefährlichen Stoff beinhalten, und zwar für jede einzelne Art von gefährlichen Stoffen, die sich in der eingewickelten Verpackung befinden.

Das Unternehmen bekam wegen dieses Versteckspiels eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR.

Gleichzeitig musste die gesamte Fracht abgeladen und vorgezeigt werden um sicher zu stellen, dass keine weitere Ware transportiert wurde, die gemäß der Gesetzgebung unter den Transport von gefährlichen Gütern fällt.

Doch das ist nicht das Ende der Geschichte.

Als dieser Fall auf meinem Schreibtisch landete, hat sich noch etwas herausgestellt.

Das Unternehmen hätte ADR Befreiungen in Anspruch nehmen können. Somit wäre es nicht nötig gewesen, die Ware zu verstecken. Nicht nur das, sondern das Unternehmen hätte keinerlei weitere Transportkosten zahlen müssen, obwohl es sich um den Transport von gefährlichen Güter handelte.

Alles, was das Unternehmen benötigte, wären die richtigen Informationen gewesen.

Diese sich oftmals ein einfacher Schlüssel zum Erfolg. Diejenigen, die diese Informationen haben, können schneller, besser und wirkungsvoller reagieren als diejenigen, die sie nicht haben.

Wie sorgen Sie dafür, dass Ihnen die richtigen Informationen zur Verfügung stehen, wenn Sie sie benötigen?

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com.
ADR | 07. Aug 2017

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