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Registrierung eines Stoffes

Die Registrierung eines Stoffes (eines Stoffes oder in Gemischen) muss vorgenommen
werden, wenn Sie als ein Hersteller oder Importeur des Stoffes mindestens eine
Tonne des Stoffes pro Jahr produzieren oder importieren. Die Registrierung
wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemacht.

Die Registrierung eines Stoffes verlangt ein umfangreiches Dossier, das Folgendes einschließt:

  • physikalisch-chemische Angaben;
  • toxikologische und ökotoxikologische Studien;
  • Chemiesicherheit-Bewertung;
  • Aussetzungsszenarien und Maßnahmen für sichere Benutzung des Stoffes;
  • Chemiesicherheit-Bericht;
  • und den Sicherheitsdatenblatt, der die gemachten Studien zusammenfasst.

Nach einem persönlichen Treffen haben wir ein besseres Verständnis Ihrer Erwartungen und können den tatsächlichen Zustand bewerten. Während dieser Phase durchsehen wir die verfügbare Unterlagen, erstellen eine fachliche Bewertung des Zustands und bereiten ein Bericht für Ihre Firma vor.

Dabei erstellen wir auch einen Plan benötigter Aktivitäten und einen Terminplan weiterer Verfahren.

Was bekommen Sie im Rahmen
der Leistung Registrierung?

  • Überprüfen Sie Ihre Dokumente

  • Fachgerechte Erstellung des individuellen Dossiers

  • Registrierung abgegeben

Auf der zweiten Stufe wird ein individuelles Dossier erstellt, was zwei Schritte erfasst. Zuerst werden alle benötigten Analysen und Studien organisiert und eingeholt. Dann folgt noch eine fachgerechte Erstellung des individuellen Dossiers.

Die Vollständigkeit des individuellen Dossiers ist eine Vorbedingung für die dritte, letzte Stufe in dem ganzheitlichen Registrierungsprozess. Jetzt werden die Daten noch elektronisch eingetragen und die Registrierung wird mittels der Applikation IUCLID abgegeben.

Wir helfen Ihnen nicht nur Zeit zu sparen, sondern auch Ihre Ausgaben zu senken und Arbeit zu vereinfachen!

Rufen Sie +386 41 979 800 und sprechen Sie mit uns.
Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung für Sie.

Verspätete Vorregistrierung

Falls Sie ein Stoff oder Gemisch schon herstellen oder importieren und Sie die Vorregistrierung oder Registrierung noch nicht erledigt haben, dann ist es höchste Zeit, es zu machen. Die verspätete Vorregistrierung ist nämlich zeitlich begrenzt, deshalb sollten Sie schnellst möglich handeln.

Wer kommt für die verspätete Vorregistrierung in Frage? Die Hersteller und/oder Importeure des Stoffes (eines Stoffes als solches oder in Präparaten) in Mengen, kleiner als 100 Tonnen können 6 Monate nach erster Herstellung bzw. erstem Import die Möglichkeit nutzen, die Frist für die Registrierung mit einer verspäteten Vorregistrierung zu verlängern. Und zwar bis zum 1. 1. 2018 wenn die Menge kleiner als 100 Tonnen ist.

Folgende Aktivitäten werden für Sie geregelt:

  • die verfügbaren Unterlagen werden durchsehen,
  • Sie werden beim Datenerwerb über das Stoff beraten (wir sagen Ihnen was Sie brauchen und wo Sie es bekommen; gegebenen Falls schreiben wir Ihnen benötigte Schreiben),
  • Sie werden bei der Identifizierung des Stoffes unterstützt (was wegen der Aufnahme in den richtigen SIEF benötigt wird),
  • in Ihrem Namen wird ein Konto bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eröffnet,
  • in Ihrem Namen werden auch alle nötigen Daten bei ECHA abgegeben.

Unsere Kenntnis der Vorgänge ermöglicht Ihnen, dass Sie die
Vorregistrierungsnummer innerhalb von 48 Stunden bekommen!

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Wir helfen Ihnen dabei, eine Lösung für Sie.

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