Wenn Sie ein ausländischer Hersteller von Bioziden sind und planen, Ihre Produkte auf dem Markt von Bosnien und Herzegowina einzuführen, stellen Sie sich wahrscheinlich zuerst eine Frage:
Kann ich die Registrierung in meinem eigenen Namen durchführen oder benötige ich einen lokalen Partner?
Dies ist eine der häufigsten Unsicherheiten, mit denen ich bei der Kommunikation mit Herstellern aus der Europäischen Union konfrontiert werde. Die Antwort ist nicht immer so, wie sie es erwarten.
In früheren Texten habe ich über das Verfahren der Registrierung von Bioziden geschrieben. Ich habe erklärt, dass sie derzeit nur in der Republika Srpska durchgeführt wird, während es in der Föderation Bosnien und Herzegowina kein spezielles Registrierungssystem für Biozide gibt.
Jedoch ist neben der technischen Dokumentation, die für die Registrierung vorbereitet werden muss, ebenso wichtig, wer der Antragsteller sein kann.
Laut den Vorschriften der Republika Srpska reicht den Antrag auf Eintragung von Bioziden in das Programm zur Einreichung des technischen Dossiers ein:
- Hersteller von Bioziden mit Sitz in der Republika Srpska oder
- Vertreter eines ausländischen Herstellers bzw. Importeur mit Sitz in der Republika Srpska.
Das bedeutet, dass ein ausländischer Hersteller, der kein registriertes Unternehmen in der Republika Srpska hat, nicht der Inhaber der Registrierung sein kann.
Wenn Sie ein Hersteller aus Deutschland, Italien, Slowenien oder einem anderen Land sind, müssen Sie vor Beginn der Registrierung entscheiden, wer Ihr lokaler Partner sein wird.
Genau dieses juristische Unternehmen wird der Inhaber der Registrierung sein und am Verfahren vor der zuständigen Behörde teilnehmen. Ebenso kann dieses Unternehmen der einzige Importeur von Bioziden sein, den es registriert hat.
Allerdings sollte man beachten, dass ein ausländischer Hersteller nicht auf einen Registranten oder einen Importeur beschränkt ist. Es können mehrere sein, vorausgesetzt, dass jeder für sich die Registrierung durchführt und vom Hersteller die erforderliche Dokumentation erhält.
Es kommt vor, dass mir ein Hersteller zunächst die vollständige technische Dokumentation zusendet und erwartet, dass wir sofort mit der Registrierung beginnen können. Jedoch ist es ohne einen festgelegten Antragsteller bzw. einen Inhaber der Registrierung nicht möglich, das Verfahren zu starten.
Deshalb rate ich immer, dass vor der Sammlung der Dokumentation einige Fragen beantwortet werden:
- Wer wird der Importeur des Produkts sein? Wird es mehr als einen geben?
- Ist dieses juristische Unternehmen in der Republika Srpska registriert oder hat es eine registrierte Geschäftseinheit in der Republika Srpska?
- Ist es im Register der Hersteller und Importeure von Chemikalien eingetragen?
- Hat es einen engagierten Chemikalienberater?
Erst wenn Sie Antworten auf diese Fragen haben, bzw. wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann mit der Vorbereitung der Registrierungs dokumentation begonnen werden.
Eine weitere häufige Frage ist, ob die Registrierung später auf ein anderes Unternehmen übertragen werden kann?
In der Praxis bedeutet ein Wechsel des Importeurs oder Geschäftspartners meistens , dass ein neues Registrierungsverfahren erforderlich sein wird. Daher ist die Wahl des Inhabers der Registrierung nicht nur eine Formalität, sondern eine geschäftliche Entscheidung, die sorgfältig geplant werden sollte.
Einer der häufigsten Fehler in der Praxis ist die Annahme, dass die Registrierung dem Hersteller des Produkts gehört. In Bosnien und Herzegowina ist das einfach nicht der Fall.
Die Registrierung ist an das juristische Unternehmen gebunden, das die vom Gesetz der Republika Srpska vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und am Registrierungsverfahren teilnimmt. Daher ist die Wahl des lokalen Partners einer der ersten Schritte, die vor dem Markteintritt gelöst werden müssen.
Deshalb, wenn Sie planen, einen Biozid auf den Markt von Bosnien und Herzegowina zu bringen, denken Sie nicht zuerst an die Dokumentation. Bestimmen Sie zuerst , wer der Inhaber der Registrierung sein wird.
Erst wenn klar definiert ist, welches juristische Unternehmen den Antrag stellen wird, ist es möglich, die gesamte erforderliche Dokumentation vorzubereiten und das Registrierungsverfahren zu starten. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und stellen sicher, dass der gesamte Prozess viel reibungsloser verläuft.
Wenn Sie spezifische Fragen zum Vertrieb von Bioziden in Bosnien und Herzegowina haben, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.
Autor izvirne slike je cottonbro studio na pexels.com.
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.

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