
Letzte Woche schrieb ich über unterschiedliche Vorschriften, die in verschiedenen Teilen von Bosnien und Herzegowina gelten, und welche Auswirkungen dies auf das Geschäft im gemeinsamen Markt hat. Heute werde ich über das häufigste Problem aus der Praxis schreiben: jenes, das entsteht, wenn der Handel mit Chemikalien zwischen der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina stattfindet.
Hier ein konkretes Beispiel: Ein Chemikalienverkäufer hat seinen Sitz in der Föderation Bosnien und Herzegowina, während der Käufer in der Republika Srpska ist.
Da entstehen Fragen: „Wird dieser Kauf als Import betrachtet? Benötigen wir eine Genehmigung? Welche Vorschriften gelten?" Die Antwort ist nicht einfach, aber wir werden sie gemeinsam finden.
Die erste Frage ist auch die wichtigste: Wird der Kauf von Chemikalien aus der Föderation BiH als Import betrachtet?
Grundsätzlich lautet die Antwort nein. Der Handel zwischen den Entitäten ist kein Import im eigentlichen Sinne: Die Ware überschreitet keine Staatsgrenze und unterliegt nicht den Zollverfahren, die für den Import aus dem Ausland gelten.
Jedoch wird gemäß dem Gesetz über Chemikalien, das in der Republika Srpska in Kraft ist, der Import als „physische Einfuhr auf das Territorium der Republik (Srpska)“ betrachtet. Das bedeutet, dass der Kauf von Chemikalien aus der Föderation BiH als Import gilt, wobei der Käufer aus der Republika Srpska zum Importeur wird.
Wir wissen bereits, dass die Verpflichtungen, die das Gesetz über Chemikalien vorschreibt, beim Importeur liegen, also dem ersten in der Versorgungskette in der Republika Srpska. Dazu gehören vor allem die Eintragung in das Register der Hersteller und Importeure von Chemikalien und die Eintragung der Chemikalien in das Chemikalieninventar.
Dementsprechend muss eine Chemikalie, die aus der Föderation BiH kommt, genauso behandelt werden wie eine importierte Chemikalie. Auf sie finden die Vorschriften über Chemikalien Anwendung, und vor dem Eintritt in das Territorium der Republika Srpska muss sie im Chemikalieninventar eingetragen sein.
Dies kann auf zwei Arten geschehen:
- durch den Verkäufer aus der Föderation BiH über eine Geschäftseinheit in der Republika Srpska, falls vorhanden, oder
- durch den Käufer in der Republika Srpska.
Wer dies tatsächlich durchführt, ist eine Frage der Vereinbarung. Der Verkäufer aus der Föderation BiH kann dies über eine Geschäftseinheit in der Republika Srpska erledigen und den Käufer von administrativen Verfahren entlasten. Dies kann auch der Käufer in der Republika Srpska tun, der dann Inhaber der Registrierung und der Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung wird. Die Kosten werden gegenseitig vereinbart.
Betrachten wir nun ein anderes Beispiel: Ein Unternehmen aus der Republika Srpska liefert Chemikalien an einen Käufer in der Föderation BiH. In diesem Fall wird der Käufer in der Föderation BiH als Importeur betrachtet.
Wie auch in der Republika Srpska wird gemäß dem Gesetz über Chemikalien der Import ebenfalls als physische Einfuhr der Chemikalie auf das Territorium der Föderation BiH betrachtet. Das bedeutet, dass der Käufer aus der Föderation BiH die in diesem Entität geltenden Vorschriften anwenden und die vorgeschriebenen Genehmigungen einholen muss.
Da weiterhin die Vorschriften über Gifte in Kraft sind, muss festgestellt werden, ob die Chemikalie als Gift betrachtet wird, bzw. ob das Produkt Substanzen enthält, die auf der Liste der Gifte, die in der Föderation Bosnien und Herzegowina in Verkehr gebracht werden dürfen stehen. Ist dies der Fall, muss eine Genehmigung für den Handel mit Giften eingeholt werden, selbst wenn diese Chemikalie von einem Importeur stammt, dessen Sitz in der Republika Srpska ist.
Unabhängig von der Richtung der Chemikalienbewegung muss die Dokumentation, die die Chemikalie begleitet, an die Anforderungen des Zielmarktes angepasst werden. Dabei geht es vor allem um das Sicherheitsdatenblatt (SDB) und das Etikett.
Vielleicht sehen Sie den inneren Handel jetzt anders. Bevor Sie die erste Sendung von Chemikalien an einen Käufer in einem anderen Entität versenden, überprüfen Sie, welche Vorschriften gelten. Es reicht nicht aus, alle Anforderungen zu erfüllen, die in dem Entität gelten, in dem Ihr Sitz ist.
Wenn Sie Käufer sind, müssen Sie überprüfen, welche Verpflichtungen in Ihrem Entität gelten:
- in der Republika Srpska: Fragen Sie den Verkäufer aus der Föderation BiH, ob er die Chemikalie bereits im Inventar eingetragen hat. Wenn nicht und er dies nicht plant, wird dies Ihre Verpflichtung sein. Oder Sie müssen den Lieferanten wechseln.
- in der Föderation BiH: Überprüfen Sie, ob die Chemikalie, die Sie kaufen, als Gift betrachtet wird. Wenn ja, muss eine Genehmigung für den Handel mit Giften eingeholt werden. Dies sollten Sie oder Ihr Verkäufer aus der Republika Srpska über seine Geschäftseinheit in der Föderation BiH tun.
Aus dem heutigen Text können Sie schließen, dass der innere Handel in Bosnien und Herzegowina nicht von Verpflichtungen befreit ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Vorschriften angewendet werden müssen, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.
Autor izvirne slike je Tima Miroshnichenko na Pexels.com
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.

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