
Uneinheitliche Vorschriften über Chemikalien in Bosnien und Herzegowina führen häufig zu praktischen Problemen. Dieselbe Chemikalie kann in den beiden Entitäten unterschiedlich behandelt werden, was für Importeure eine Herausforderung darstellen kann.
Wir wissen, dass Chemikalien, die in die Republika Srpska importiert werden, vor dem Import im Chemikalieninventar registriert sein müssen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina wird dieses Verfahren, das im Chemikaliengesetz vorgesehen ist, noch nicht angewendet.
Jedoch gelten in der Föderation Bosnien und Herzegowina weiterhin Vorschriften über Gifte. Daher hängen die Verpflichtungen des Chemikalienimporteurs in die Föderation Bosnien und Herzegowina hauptsächlich von der Zusammensetzung des Produkts ab.
Der Importeur ist für die Sicherheit der Produkte verantwortlich, die er auf den Markt bringt. Daher sollte er vor dem Inverkehrbringen des Produkts:
- die Zusammensetzung des Produkts überprüfen,
- eine Gefahrenklassifizierung durchführen,
- ein Sicherheitsdatenblatt erstellen,
- die Konformität der Deklaration sicherstellen.
Bei der Überprüfung der Zusammensetzung ist es vor allem wichtig festzustellen, ob das Produkt Substanzen aus der Liste der Gifte enthält, die in der Föderation Bosnien und Herzegowina in Verkehr gebracht werden dürfen. Davon hängt das Maß der Verpflichtungen des Importeurs ab.
Wenn festgestellt wird, dass das Produkt Gifte enthält, muss der Importeur Genehmigungen des Föderalen Gesundheitsministeriums einholen, und zwar:
- eine Genehmigung für den Handel mit Chemikalien
- und eine Genehmigung für den Import von Produkten, die Gifte enthalten.
Dies sind zwei administrative Verfahren, die vor dem Import eines Produkts durchgeführt werden müssen und die ziemlich anspruchsvoll sein können. Um die Tätigkeit genehmigt zu bekommen, muss der Importeur über Lagerkapazitäten verfügen und strenge Anforderungen erfüllen. Für den Import eines bestimmten Produkts muss er:
- ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen,
- eine angemessene Produktdeklaration sicherstellen,
- einen Antrag auf sanitäre Inspektion der Sendung im Importverfahren stellen.
Neben der Anwendung der Vorschriften über Gifte können für bestimmte gefährliche Chemikalien auch andere Verpflichtungen vorgeschrieben sein, daher sollte überprüft werden, ob für einige Substanzen Beschränkungen oder Verbote bestehen.
Wenn das Produkt keine Gifte enthält, ist das Importverfahren erheblich einfacher. Der Importeur ist in diesem Fall verpflichtet:
- ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß den geltenden Vorschriften zu besitzen,
- eine korrekte Produktdeklaration in einer der Amtssprachen in BiH sicherzustellen,
- die Zoll- und Sanitärverfahren zu erfüllen.
Für den Import solcher Produkte ist keine spezielle Importgenehmigung erforderlich, jedoch ist eine Kontrolle durch die Sanitär- oder Marktaufsichtsbehörde möglich. Auf diese Produkte finden die Vorschriften zum Verbraucherschutz sowie die Vorschriften über Gebrauchsgegenstände Anwendung.
Für Biozidprodukte in der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt es kein spezielles Verfahren, aber auch auf diese Produkte finden die Vorschriften über Gifte und andere Vorschriften Anwendung.
In naher Zukunft wird mit dem Beginn der Anwendung des Chemikaliengesetzes gerechnet. Bis dahin hängt das Importverfahren für chemische Produkte in der Föderation Bosnien und Herzegowina ausschließlich davon ab, ob das Produkt Gifte enthält oder nicht.
Für Produkte, die Gifte enthalten, sind spezielle Genehmigungen erforderlich, während der Import von Produkten, die keine Gifte enthalten, frei ist. In beiden Fällen muss sichergestellt werden, dass das Produkt eine korrekte Deklaration und ein Sicherheitsdatenblatt hat.
Und noch etwas: Wenn geplant ist, dass die in die Föderation Bosnien und Herzegowina importierten Produkte auch in der Republika Srpska vertrieben werden, müssen die Anforderungen dieses Entitäts erfüllt werden.
All dies sind Gründe, warum die erste Sache, die Sie tun sollten, wenn Sie einen Import planen, die Überprüfung der regulatorischen Verpflichtungen ist. Wenn Sie keine Zeit haben oder nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, können wir das für Sie erledigen. Kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.
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