
Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, unabhängig von der Herkunft des Sicherheitsdatenblatts (SDB), im Dokument gemäß der lokalen Gesetzgebung angegeben sind.
Die Form oder die Art und Weise, wie diese Informationen angegeben sind, kann jedoch je nach geografischer Herkunft variieren.
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass der Inhalt und die Form des SDB in verschiedenen Teilen der Welt genau durch die dort geltende Gesetzgebung vorgeschrieben sind. Zum Beispiel wird in Europa die Form des SDB durch die REACH-Verordnung 1907/2006 bestimmt, in Amerika hingegen durch den OSHA-Gefahrstoffkommunikationsstandard (29 CFR 1910.1200).
Die Reihenfolge, Benennung und Nummerierung der Abschnitte und Unterabschnitte, die im SDB verwendet werden müssen, ist somit gesetzlich definiert und kann je nach Land variieren.
Es kann auch Unterschiede im Inhalt geben, da beispielsweise in Amerika andere Kriterien für die Einstufung von Chemikalien gelten als in Europa.
Wie zeigt sich das in der Praxis?
Ein Unternehmen hat uns ein originales amerikanisches SDB geliefert mit der Bitte, es ins Slowenische zu übersetzen. Wir haben das SDB nicht wortwörtlich übersetzt, sondern die EU-Gesetzgebung berücksichtigt, die den Inhalt und die Form des SDB in der EU bestimmt. Das amerikanische SDB unterschied sich somit in Form und Inhalt von dem europäischen, das wir erstellt haben.
Der Kunde bemerkte dies, als er das europäische SDB mit dem originalen amerikanischen verglich, und beschwerte sich.
Es folgte unsere Erklärung, warum sich das europäische SDB in Abschnitt 2 vom originalen amerikanischen unterscheidet.
Was würde es also bedeuten, wenn man das originale amerikanische SDB einfach wortwörtlich übersetzen würde?
Wenn Sie vor ähnlichen Herausforderungen stehen, können Sie uns unter info@bens-consulting.eu schreiben. Wir werden unser Bestes tun, um die beste Lösung für Sie zu finden.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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