Eine der häufigsten Probleme bei der Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien ist die Sicherstellung der Übereinstimmung des Inhalts des Sicherheitsdatenblatts (SDB) und des Etiketts.
Dies ist auch eines der ersten Elemente, die der Chemikalieninspektor überprüft bei der Überprüfung der Einhaltung der Chemikaliengesetzgebung. Er wählt einfach ein bestimmtes Produkt aus, schaut sich das Etikett an und bittet dann um das zugehörige SDB. Danach folgt die Überprüfung der Übereinstimmung des Inhalts im SDB und auf dem Etikett.
Pflichtelemente des Etiketts
Die Pflichtelemente des Etiketts sind im Kapitel 2.2 des SDB aufgeführt. Zu den Pflicht Etikett-Elementen gehören: Identifikatoren (Handelsname, Angabe der gefährlichen Substanz), Piktogramme, Signalwort, H-Sätze, P-Sätze.
Was kann hier schiefgehen?
Oftmals kommt es zu Abweichungen bei den Handelsnamen. Der Handelsname auf dem Etikett muss identisch mit dem im Sicherheitsdatenblatt sein.
Sicherheitsdatenblätter ändern sich aus verschiedenen Gründen. Oftmals handelt es sich um Änderungen in der Zusammensetzung und folglich auch in der Einstufung und Kennzeichnung. Und wenn Sie nicht aufmerksam sind, kann es schnell passieren, dass Sie ein Etikett basierend auf einer alten Version des SDB haben.
Etikett und Sicherheitsdatenblatt müssen vollständig in deutscher Sprache verfasst sein.
Es kommt oft vor, dass gefährliche Stoffe z.B. in einer Fremdsprache angegeben sind, was nicht angemessen ist. Oftmals passiert es auch, dass Ihr Lieferant bereits Etiketten in deutscher Sprache vorbereitet hat, diese jedoch leider nicht dem Inhalt des SDB entsprechen.
Es ist daher notwendig, sicherzustellen, dass mit der Aktualisierung des SDB auch das Etikett aktualisiert wird. Diese müssen jederzeit mit dem Inhalt des SDB übereinstimmen.
Wenn Ihr Lieferant das Etikett vorbereitet hat und es nicht mit dem Sicherheitsdatenblatt übereinstimmt, informieren Sie den Lieferanten darüber, dass das Etikett unvollständig ist und korrigiert werden muss. Andernfalls riskieren Sie, dass der Chemikalieninspektor den Vertriebdes nicht korrekt gekennzeichneten Produkts untersagt, bis der Mangel behoben ist.
Wenn Sie möchten, dass die von der Chemikaliengesetzgebung geforderten Dokumente immer miteinander abgestimmt sind, ist Chemius die richtige Lösung. Etiketten aus Chemius sind immer mit der neuesten Version des Sicherheitsdatenblatts abgestimmt, da der Inhalt des Etiketts automatisch aus dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt erstellt wird.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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