Die Antwort ist in den Richtlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) festgehalten:
„In jedem Fall sind die Lieferanten der Stoffe oder Gemische, für die ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, für dessen Inhalt verantwortlich, auch wenn sie es möglicherweise nicht selbst erstellt haben.“
Eine scheinbar einfache Definition, die ihre Tücken zeigt, wenn man konkrete Beispiele betrachtet.
Bevor wir uns damit befassen, klären wir, wer der Lieferant ist.
Ein Lieferant ist, einfach gesagt, jeder in der Lieferkette. So ist Ihr Lieferant Ihnen gegenüber verantwortlich. Sie wiederum sind verantwortlich gegenüber denen, denen Sie den Stoff oder das Gemisch geliefert haben. Derjenige, der den Stoff oder das Gemisch liefert, ist also für den Inhalt des SDB verantwortlich.
Das bedeutet, dass er auch verantwortlich ist, wenn er das SDB nicht selbst erstellt oder gefertigt hat (zum Beispiel eine direkte Übersetzung aus dem Original). Das Grundprinzip ist, wenn Sie das SDB weitergeben, sind Sie verantwortlich für das, was darin steht.
Daher müssen Sie wissen (oder sich informieren), was Sie aus der Hand geben. Dabei treffe ich regelmäßig auf zwei Arten von Fällen.
Erstens, mit Hilfe moderner Technologien machen Sie eine wortwörtliche Übersetzung des originalen Sicherheitsdatenblatts, das Ihnen Ihr Lieferant zur Verfügung gestellt hat. Sie vertrauen Ihrem Lieferanten voll und ganz. Bei der Übersetzung haben Sie aufgepasst und sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. So sollte das SDB Ihrer Meinung nach angemessen sein.
Und zweitens, das Eingeständnis, dass Sie tatsächlich das SDB selbst übersetzt haben, aber für den Inhalt ist Ihr Lieferant verantwortlich. Ein Satz, der für diesen Fall typisch ist, lautet: „Ich habe nur die Daten übersetzt, die bereits im Originaldokument standen.“
In beiden Fällen handelt es sich um eine Abwälzung der Verantwortung auf Ihren Lieferanten. Aber entbindet Sie das von der Verantwortung?
Die einfache Antwort ist „nein“, denn das Gesetz verlangt von Ihnen, dass Sie wissen, was Sie weitergegeben haben. Das bedeutet auch, dass Sie den Inhalt des SDB kennen und verteidigen können.
Dieser Teil, der sich auf die Verantwortung bezieht, ist im zweiten Teil der Richtlinien festgehalten, der besagt:
„In solchen Fällen sind die von ihren Lieferanten bereitgestellten Daten zweifellos eine nützliche und angemessene Quelle von Informationen, die bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter verwendet werden.“
Der entscheidende Teil, der häufig übersehen wird, ist, dass es sich bei dem Sicherheitsdatenblatt, das Sie von Ihrem Lieferanten erhalten nur um eine nützliche und angemessene Informationsquelle handelt. Nicht mehr.
Wenn Sie also nur das SDB übersetzt haben, sind Sie immer noch für den Inhalt des SDB verantwortlich.
Es besteht die große Gefahr, dass Sie durch die Übersetzung in Ihr SDB unbeabsichtigt auch Fehler übernommen haben, die möglicherweise im originalen SDB vorhanden sind. Diese sind häufig:
- falsche Einstufung einzelner Stoffe,
- falsche Einstufung des Produkts aufgrund der Zusammensetzung,
- ungeeignete Grenzwerte für die berufliche Exposition am Arbeitsplatz,
- ungeeignete persönliche Schutzausrüstung,
- ungeeignete Transportdaten…
Grundsätzlich sollte also jedes SDB inhaltlich überprüft werden – es sollte durchgesehen und gegebenenfalls um Erklärungen in der Lieferkette nach oben gebeten werden – bevor es aus der Hand gegeben wird. Denn der Inhalt im originalen SDB ist lediglich eine Informationsquelle. Ihre Pflicht ist es, diese zu überprüfen.
Sollte ein Fehler entdeckt werden, muss er behoben werden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alles getan haben, was das Gesetz von Ihnen verlangt.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Ihnen chronisch die Zeit für solche Tätigkeiten fehlt, ist ChemiusExpert ein Service über den es sich nachzudenken lohnt.
Beim ChemiusExpert-Service geht es nämlich nicht nur um die wortwörtliche Übersetzung von Daten aus Sicherheitsdatenblättern, sondern auch um die inhaltliche Überprüfung der Übereinstimmung mit der Chemikaliengesetzgebung.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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