
Wir haben bereits viel über ISK-Anmeldungen bzw. das slowenische Informationssystem für Chemikalien geschrieben. Diesmal möchte ich Ihnen die Grundlagen der ISK-Meldung erläutern.
Die rechtlichen Grundlagen für die Meldung von Chemikalien in Slowenien sind Artikel 35 des Chemikaliengesetzes und die Verordnung über die Meldung von Daten für Chemikalien.
Das Amt für Chemikalien führt im Rahmen der Überwachung der Herstellung, des Verkehrs, der Lagerung und der Verwendung gefährlicher Chemikalien eine Liste der Chemikalien auf dem slowenischen Markt. Diese Liste enthält Informationen über Chemikalien (Stoffe und Gemische) auf dem Markt der Republik Slowenien, die als gefährlich eingestuft sind, einschließlich der Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt, der Art und Verwendung der Chemikalien sowie der jährlichen Mengen.
Die Daten über gefährliche Chemikalien müssen von einer juristischen Person oder einem Einzelunternehmer gemeldet werden, der eine Chemikalie in Slowenien herstellt oder eine Chemikalie zur beruflichen Nutzung nach Slowenien einführt, einschließlich der Einführung zur direkten Verwendung in der eigenen Produktion.
Das Ergebnis der ISK-Anmeldung ist der Erhalt einer Meldungsnummer.
Die Verordnung über die Meldung von Daten für Chemikalien schreibt die elektronische Datenübermittlung über die Webanwendung ISK vor. Diese Anwendung kann von allen Meldepflichtigen genutzt werden. Ein Meldepflichtiger kann auch eine andere juristische Person bevollmächtigen, die Daten in seinem Namen elektronisch zu übermitteln. In diesem Fall muss der Meldepflichtige das Formular ausfüllen und an das Amt für Chemikalien senden, um die Datenübermittlung über die Webanwendung zu ermöglichen.
Viele Unternehmen haben uns bereits bevollmächtigt, die Meldungen in ihrem Namen durchzuführen. Wir erinnern sie aktiv an ihre Verpflichtungen bezüglich:
- der Anmeldung neuer gefährlicher Chemikalien,
- der Aktualisierung alter Anmeldungen,
- der Abmeldung von Chemikalien, die nicht mehr auf dem Markt sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Anmeldungen korrekt sind, schreiben Sie mir an simona.miklavcic@bens-consulting.eu und ich helfe Ihnen gerne, Ihre ISK-Verpflichtungen zu klären.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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