
Viele denken, dass die ISK-Anmeldung einmal gemacht und dann vergessen wird. In der Praxis ist genau dies einer der häufigsten Gründe für Probleme bei der Inspektionskontrolle.
Warum ist die ISK-Anmeldung kein Archiv?
Das Informationssystem für Chemikalien (ISK) ist ein lebendiges System. Inspektoren überprüfen es regelmäßig und vergleichen die Daten darin mit dem tatsächlichen Zustand Ihres Unternehmens – Sicherheitsdatenblätter, Produktzusammensetzungen, Kennzeichnungen.
Wenn Sie die ISK-Anmeldung vor 2023 gemacht haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese heute nicht mehr konform und veraltet ist. Inzwischen ist die Verordnung (EU) Nr. 2020/878 in Kraft getreten, die die Struktur der Sicherheitsdatenblätter geändert und neue Pflichtangaben gefordert hat.
Wann ist eine Aktualisierung der ISK-Anmeldung erforderlich?
Die Verordnung über die Mitteilung von Daten für Chemikalien legt fest, dass die ISK-Anmeldung bei jeder Änderung des Sicherheitsdatenblatts aktualisiert werden muss. Bestimmte Änderungen – wie z.B. eine Änderung des Handelsnamens oder eine Erhöhung der Gesundheitsgefahr – erfordern eine sofortige Aktualisierung. Andere Änderungen können einmal jährlich bis spätestens 31. März für das Vorjahr gemeldet werden.
Was riskieren Sie, wenn Sie dies nicht tun?
Ungepflegte ISK-Anmeldungen bedeuten eine Nichteinhaltung der Gesetzgebung. Der Inspektor wird die Diskrepanz feststellen, und Sie müssen entweder erklären oder unter Zeitdruck handeln.
Die Überprüfung Ihrer ISK-Anmeldungen ist nicht kompliziert, aber notwendig.
Schreiben Sie uns an simona.miklavcic@bens-consulting.eu und gemeinsam können wir prüfen, was angepasst werden muss.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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