
Das Sicherheitsdatenblatt ist der Personalausweis einer Chemikalie.
Das bedeutet, dass im Sicherheitsdatenblatt alle Informationen zur Chemikalie zu finden sind: von den Basisdaten (Name, Code, Lieferant), der chemischen Zusammensetzung, den Gefahren bis hin zu detaillierten toxikologischen und ökotoxikologischen Daten.
Das Sicherheitsdatenblatt ist für professionelle Anwender von Chemikalien gedacht, die sich über die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit solchen Chemikalien informieren müssen.
Jeder Lieferant einer gefährlichen Chemikalie ist verpflichtet, dem Käufer kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt für die betreffende gefährliche Chemikalie auszuhändigen.
Eine Ausnahme bilden nur Verbraucher (Privatpersonen).
Ein Verbraucher, der im Geschäft eine gefährliche Chemikalie für den Eigengebrauch kauft, hat keinen Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt. In diesem Fall reichen die Angaben auf dem Etikett der Chemikalie aus, damit sich der Verbraucher über die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen informieren kann.
Aus dem Geschriebenen geht hervor, dass das Sicherheitsdatenblatt und sein Inhalt nicht vertraulich sind.
Wie sollte man also mit Sicherheitsdatenblättern umgehen?
Einige Unternehmen entscheiden sich für ein "geschlossenes System" und senden Sicherheitsdatenblätter nur an Kunden, während andere ihre Sicherheitsdatenblätter frei im Internet veröffentlichen (sog. "offenes System").
Der Vorteil der freien Veröffentlichung von Sicherheitsdatenblättern im Internet ist, dass Kunden, Partner oder Distributoren die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Produkte selbst herunterladen oder ansehen können - jederzeit und überall.
Das ist besonders nützlich für Distributoren oder Kunden, die nicht immer Zugang zu ihrem Computer haben, aber ein Mobiltelefon und Internetzugang besitzen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Kunden Ihre Produkte vor dem eigentlichen Kauf genau studieren können.
Der Nachteil ist natürlich, dass die Sicherheitsdatenblätter für jedermann zugänglich sind (z.B. auch für Ihre Konkurrenten). So haben Siekeine Kontrolle über die Einsicht, wer darauf zugreift.
Bei einem geschlossenen System ist es genau umgekehrt: Sie haben Kontrolle, wem Sie die Sicherheitsdatenblätter übermittelt haben.
Die größten Unternehmen in der chemischen Industrie verwenden in der Regel ein geschlossenes System, haben jedoch Prozesse und Informationssysteme so organisiert, dass bei jeder Bestellung die Sicherheitsdatenblätter automatisch per E-Mail an die Kunden gesendet werden.
Wie dem auch sei, einem professionellen Käufer dürfen Sie unter keinen Umständen die Aushändigung eines Sicherheitsdatenblatts verweigern. Mit anderen Worten: Wenn jemand ein Sicherheitsdatenblatt eines Produkts erhalten möchte, muss er mindestens die kleinste Menge dieses Produkts kaufen oder eine Probe bestellen.
Die Entscheidung für die eine oder andere Möglichkeit hängt ganz von Ihren Interessen ab. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie dem Käufer tatsächlich das Sicherheitsdatenblatt für die gekaufte Chemikalie aushändigen/übermitteln!
Aber Achtung. Artikel 31(8) der REACH-Verordnung 1907/2006 sagt folgendes: "Das Sicherheitsdatenblatt wird kostenlos in Papierform oder elektronisch spätestens am Tag der ersten Lieferung der Substanz oder des Gemisches bereitgestellt."
Die Bedeutung des Begriffs "bereitgestellt" wird näher erläutert in den Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, die besagen:
"Es ist zu beachten, dass der Begriff "bereitgestellt" in diesem Sinne als positive Verpflichtung des Lieferanten zu verstehen ist, das Sicherheitsdatenblatt (und jede erforderliche Aktualisierung) tatsächlich zu liefern und nicht passiv zur Verfügung zu stellen, beispielsweise im Internet, oder nur auf Anfrage zu liefern."
Die Veröffentlichung des Sicherheitsdatenblatts auf einer Website gilt also nicht als Erfüllung der Verpflichtung zur "Bereitstellung". Es ist auch nicht akzeptabel, eine E-Mail mit einem Link zu einer allgemeinen Website zu senden, auf der das Sicherheitsdatenblatt (bzw. das neueste aktualisierte Sicherheitsdatenblatt) gesucht und von der Seite heruntergeladen werden muss.
Die Bereitstellung des Sicherheitsdatenblatts – unabhängig davon, ob Sie sich für ein offenes oder geschlossenes System entscheiden - bedeutet also, dass Sie dem Käufer das konkrete Sicherheitsdatenblatt physisch aushändigen oder per E-Mail senden müssen, und zwar in einer Form, die er öffnen kann.
Und dabei können wir Ihnen helfen.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.


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