
Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Schlüsseldokument für jede Chemikalie.
Es enthält wichtige Informationen für den sicheren Umgang, die Lagerung und Entsorgung von Chemikalien und bildet die Grundlage für die Erstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.
In der Praxis tauchen häufig Fragen auf, für welche Chemikalien ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist und wem und wann es bereitgestellt werden muss.
Für welche Chemikalien ist ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich?
Gemäß der REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden für:
- Chemikalien (Stoffe oder Gemische), die als gefährlich eingestuft sind,
- Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) sind,
- Stoffe, die auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) stehen.
Muss ein Sicherheitsdatenblatt auch für nicht gefährliche Chemikalien bereitgestellt werden?
Auch wenn eine Chemikalie nicht als gefährlich eingestuft ist, muss ein Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage des Empfängers in folgenden Fällen bereitgestellt werden:
- wenn das Gemisch gefährliche Stoffe über den vorgeschriebenen Konzentrationen enthält (in der Regel über 1 % oder 0,2 % für bestimmte Gefahrenklassen, einschließlich PBT, vPvB und SVHC-Stoffe),
- wenn es Stoffe enthält, für die Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt sind (auf Gemeinschaftsebene).
Das bedeutet, dass die Tatsache, dass eine Chemikalie nicht als gefährlich eingestuft ist, nicht bedeutet, dass kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist. Es müssen die oben genannten Kriterien überprüft werden.
Was gilt für Produkte zur allgemeinen Verwendung?
Für Chemikalien, die zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, sieht die Gesetzgebung in der Regel vor, dass ausreichende Informationen für die sichere Verwendung bereits auf dem Produktetikett vorhanden sind. Daher muss dem allgemeinen Endverbraucher kein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden.
Unternehmen, juristische Personen und Einzelunternehmer benötigen jedoch Sicherheitsdatenblätter auch für Produkte zur allgemeinen Verwendung, da nur mit einem Sicherheitsdatenblatt alle gesetzlichen Anforderungen abgedeckt werden (z. B. Anforderungen aus dem Arbeitsschutz, Transport gefährlicher Güter usw.).
Pflichten der Lieferanten und Importeure
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts gilt sowohl für Lieferanten als auch für Importeure und Distributoren von Chemikalien.
In der Regel müssen EU-Lieferanten Sicherheitsdatenblätter in den entsprechenden Sprachen allen ihren Kunden (Unternehmen), die Importeure oder Distributoren sind, bereitstellen. Wenn sie dies nicht tun, geht diese Verpflichtung auf die Importeure und Distributoren über.
Wie muss das Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt werden?
Das Sicherheitsdatenblatt muss:
- kostenlos zugänglich sein,
- in schriftlicher oder elektronischer Form bereitgestellt werden,
- in der entsprechenden Sprache des Landes, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird, erstellt sein.
Es ist wichtig zu betonen, dass es nicht ausreicht, das Dokument nur auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen. Es muss dem Empfänger direkt zugesandt oder ihm ein Link bereitgestellt werden, über den er es herunterladen kann.
Zugang der Mitarbeiter zu Sicherheitsdatenblättern
Wenn Mitarbeiter bei ihrer Arbeit Chemikalien verwenden, muss der Arbeitgeber den Zugang zu Sicherheitsdatenblättern sicherstellen. Auf diese Weise sind die Mitarbeiter über die Gefahren und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien informiert.
Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter
In bestimmten Fällen muss das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert und die neue Version sowohl bestehenden als auch neuen Kunden erneut bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Einstufung, Zusammensetzung oder regulatorischen Anforderungen.
Fazit
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblatts hängt von der Einstufung und Zusammensetzung der Chemikalie ab.
Am wichtigsten ist jedoch, dass das Sicherheitsdatenblatt aktuell, für den Benutzer verständlich und gemäß den geltenden Vorschriften erstellt ist.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern benötigen, können wir Ihnen dabei helfen.
Avtor izvirne slike je maraldrin89 na Pixabay.com
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.


Zurück zu posten


