In der Welt der Chemikalien, die als gefährlich eingestuft sind, gibt es zahlreiche obligatorische Kennzeichnungselemente. Doch was tun, wenn diese Informationen im Verhältnis zur Verpackungsgröße einfach zu umfangreich sind? Die Lösung bieten ausklappbare Etiketten, die eine mehrseitige Angabe von Informationen ermöglichen, ohne dass dabei verpflichtende Inhalte ausgelassen werden und somit gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Was sind ausklappbare Etiketten und warum verwenden wir sie?
Ausklappbare Etiketten sind mehrschichtige Etiketten, die der Benutzer öffnen (ausklappen) kann, um auf zusätzliche Informationen zuzugreifen. Sie werden am häufigsten verwendet, wenn:
- das Produkt für mehrsprachige Märkte bestimmt ist,
- gesetzliche Vorschriften umfangreiche Sicherheits- und technische Daten erfordern,
- die Verpackung klein ist.
Solche Etiketten ermöglichen es, dass das Produkt ordnungsgemäß gekennzeichnet und gesetzeskonform ist, während gleichzeitig die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.
Anforderungen der CLP-Verordnung: Was muss wo sein?
Die CLP-Verordnung legt klar fest, wie ein ausklappbares Etikett strukturiert sein muss. Der Einsatz von ausklappbaren Etiketten ist nur zulässig, wenn die Verpackung eine solche Form hat oder so klein ist, dass die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften nicht erfüllt werden können.

Auf der äußeren (sichtbaren) Seite müssen immer angegeben sein:
- Produktidentifikator,
- Gefahrenpiktogramme,
- Signalwörter in allen Sprachen des Etiketts,
- Menge/Volumen (für Produkte im allgemeinen Gebrauch),
- Kontaktdaten des Lieferanten,
- Verweis auf zusätzliche Informationen innerhalb des Etiketts (z.B. „Sicherheitsinformationen siehe innen“),
- Sprachkennzeichnungen (Abkürzungen),
- UFI.
Das Innere des Etiketts ist für Details vorgesehen. Hier müssen sein:
- alle Kennzeichnungselemente gemäß Artikel 17 der CLP-Verordnung (außer Piktogrammen und Lieferanten),
- zusätzliche Sicherheitsinformationen,
- Inhalte nach Sprachen unterteilt (empfohlen: eine Sprache pro Seite),
- klare Sprachkennzeichnungen oben auf jeder Seite.
Die Rückseite:
- wiederholt die Informationen von der Vorderseite,
- enthält keine Sprachabkürzungen.
Wie sieht es mit der Größe des Etiketts aus?
Die CLP-Verordnung legt auch minimale Abmessungen fest, die in Abhängigkeit von der Verpackungsgröße eingehalten werden müssen.

Zum Beispiel:
- Verpackungsvolumen bis 3 L: Etikett mindestens 52 × 74 mm, Piktogramm mindestens 10 × 10 mm,
- Verpackungsvolumen über 500 L: Etikett mindestens 148 × 210 mm, Piktogramm mindestens 46 × 46 mm.
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen der CLP-Verordnung ist die Erstellung eines korrekten Etiketts oft eine anspruchsvolle Aufgabe, insbesondere bei mehrsprachigen und ausklappbaren Etiketten.
Wenn Sie die Konformität Ihres bestehenden Etiketts überprüfen oder Hilfe bei der Gestaltung eines neuen benötigen, können Sie mich unter tim.bencik@bens-consulting.eu kontaktieren.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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