
Lithium-Batterien sind heutzutage fast überall zu finden, von Elektrofahrzeugen bis hin zu tragbaren Geräten und E-Bikes.
Mit ihrer zunehmenden Verbreitung steigt auch die Anzahl der Fragen, die wir bezüglich der korrekten Kennzeichnung und des Transports erhalten. Da dieses Thema äußerst aktuell geworden ist, habe ich mich entschieden, diesen Beitrag aus dem Jahr 2022 zu aktualisieren. Der Inhalt, den ich damals veröffentlicht habe, bleibt vollständig gültig.
Kürzlich erhielt ich eine interessante Frage, die sich auf die Kennzeichnung von Packstücken mit Lithium-Batterien bezieht:
„Derzeit suchen wir nach Informationen im Zusammenhang mit dem Verkauf von LITHIUM-Batterien und ob bei uns bestimmte Standards für die Verpackung für Endverbraucher vorgeschrieben sind und ob wir dieselben Batterien ohne Verpackung verkaufen können.
Ich füge ein Bild einer der Batterien bei, die wir mit Verpackung verkaufen und auf denen bestimmte Kennzeichnungen zu sehen sind.“

Meine Antwort lautete:
„Die auf dem Bild angegebenen Kennzeichnungen beziehen sich auf den Bereich der Transportvorschriften – ADR. Lithium-Batterien sind in Ihrem Fall als Gefahrgut für den Transport eingestuft, da sie eine bestimmte UN-Nummer haben (UN 3480 – LITHIUM-IONEN-BATTERIEN). Für den Transport von Lithium-Batterien müssen die Bestimmungen der ADR eingehalten werden (z.B. geeignete Verpackung, Kennzeichnung der Transportverpackung, Erstellung eines Beförderungspapiers, …)“
„Beim Verkauf an Verbraucher gilt jedoch eine ADR-Ausnahme, die mit dem Zweck des Transports verbunden ist. Für den Transport von Gefahrgut, das für den Einzelhandel verpackt ist und von Einzelpersonen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch transportiert wird, gelten die ADR-Bestimmungen nicht. Das bedeutet, dass Sie im Geschäft Batterien ohne Verpackung verkaufen können (Einzelhandelsverkauf kann also ohne Transportverpackung erfolgen).“
„Im Falle der Verteilung von Batterien (z.B. von einem Standort zum anderen) müssen jedoch alle ADR-Bestimmungen, einschließlich der Kennzeichnung der Transportverpackung, erfüllt werden.“
Worauf Sie bei der ADR-Verpackung achten müssen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
Wenn Sie auch eine spezifische Frage zum Transport und zur Kennzeichnung von Transportverpackungen haben, schreiben Sie mir an simona.miklavcic@bens-consulting.eu.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.

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