
Die Verordnung (EU) 2026/405 wurde am 2. März 2026 veröffentlicht und ersetzt die 22 Jahre alte Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Sie führt einen digitalen Produktpass ein, schließt Schlupflöcher bei der biologischen Abbaubarkeit, verbietet Tierversuche und bringt Nachfüllprodukte und mikrobiologische Reiniger vollständig in den Anwendungsbereich — während die nationale Komplexität, die Hersteller in der EU bereits gut kennen, erhalten bleibt.
1. Die neue Verordnung - ein kurzer Überblick
Die Verordnung (EU) 2026/405 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside wurde am 2. März 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht. Sie tritt etwa am 22. März 2026 in Kraft — zwanzig Tage nach der Veröffentlichung — und gilt ab dem 23. September 2029 vollständig.
Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vollständig auf. Diese Verordnung war seit dem 8. Oktober 2005 der geltende Rahmen für Detergenzien und Tenside in der EU — durch zwei Jahrzehnte des Marktwandels, den Aufstieg des digitalen Handels und die Transformation durch den Grünen Deal der EU.
Die neue Verordnung gilt für:
- Haushaltsreiniger wie Waschmittel, Geschirrspüler, Oberflächenreiniger und allgemeine Reinigungsprodukte.
- Industrielle und institutionelle Reinigungsmittel.
- Tenside, die als Inhaltsstoffe in Reinigungsprodukten verwendet werden.
- Wasserlösliche Verpackungsfolien, die mit Reinigungsmitteln verwendet werden (z. B. Waschmittel-Pods).
- Nachfüllbare Reinigungsmittel — nun erstmals ausdrücklich im Anwendungsbereich.
- Reinigungsprodukte auf Mikroorganismenbasis — ebenfalls neu im Anwendungsbereich.
Wie die Verordnung 648/2004 gilt sie als unmittelbar verbindliche Verordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung. Allerdings behalten die Mitgliedstaaten wie bei der vorherigen Verordnung die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen zusätzliche nationale Anforderungen zu stellen. Das bedeutet, dass das Compliance-Bild in der EU komplexer bleibt, als ein einzelnes Dokument vermuten lässt. Außerdem werden die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Verordnung ebenfalls von jedem Mitgliedstaat individuell umgesetzt.
Wie die Verordnung 648/2004 gilt sie als unmittelbar verbindliche Verordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung. Allerdings behalten die Mitgliedstaaten wie bei der vorherigen Verordnung die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen zusätzliche nationale Anforderungen zu stellen — was bedeutet, dass das Compliance-Bild in der EU komplexer bleibt, als ein einzelnes Dokument vermuten lässt. Außerdem werden die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Verordnung ebenfalls von jedem Mitgliedstaat individuell umgesetzt.
2. Wichtige Änderungen gegenüber 648/2004 oder was neu ist
Digitaler Produktpass (DPP) als eine der definierenden Änderungen
Die bedeutendste operative Änderung in der Verordnung 2026/405 ist die Einführung eines verpflichtenden digitalen Produktpasses. Dieser ersetzt die EU-Konformitätserklärung als primären Mechanismus zur Nachweis der Konformität. Der DPP muss:
-
Maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein.
-
Mit dem Produkt über einen Datenträger wie einen QR-Code verbunden sein.
-
Mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft sein.
-
Im zentralen Register der EU-Kommission registriert sein.
-
Bei der Einfuhr von Produkten an der EU-Grenze deklariert werden.
-
Mit den technischen Standards der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) übereinstimmen.
Hier ist ein kurzer Überblick über den DPP-Zeitplan zur einfacheren und besseren Orientierung:
- Verpflichtend für alle neu auf den Markt gebrachten Produkte: tritt Ende 2029 in Kraft.
- Übergangsbestimmungen für bestehende Bestände: in Durchführungsrechtsakten festgelegt (ausstehend).
- Zentrales Register der Kommission: wird durch einen Durchführungsrechtsakt der Kommission eingerichtet.
Biologische Abbaubarkeit — keine Ausnahmen mehr
Unter der Verordnung 648/2004 konnten Hersteller eine Ausnahme von den Anforderungen an die endgültige biologische Abbaubarkeit für bestimmte Tenside beantragen. Die Verordnung 2026/405 hebt diese Möglichkeit vollständig auf. Alle Tenside in Reinigungsformulierungen müssen den Standard der endgültigen biologischen Abbaubarkeit erfüllen, ohne Ausnahmen und ohne Antragsverfahren.
Darüber hinaus gelten nun strengere Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit speziell für wasserlösliche Verpackungsfolien, wie sie in Einzeldosis-Waschmittelkapseln verwendet werden. Dies ist ein Bereich, in dem die vorherige Verordnung nur begrenzte Anleitungen bot.
Tierversuche — ausdrücklich verboten
Die Verordnung 648/2004 äußerte sich nicht zu Tierversuchen. Die Verordnung 2026/405 führt ein ausdrückliches gesetzliches Verbot ein. Es dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden im Zusammenhang mit der Produktion von Reinigungsmitteln oder Tensiden im Anwendungsbereich. Diese Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Lieferkette: Auch Lieferanten von Inhaltsstoffen müssen nachweisen, dass sie keine Tierversuche durchführen.
Kennzeichnung — vereinfachtes physisches Etikett, reichhaltigere digitale Offenlegung
Die Verordnung modernisiert die Kennzeichnung durch einen zweigleisigen Ansatz. Physische Etiketten werden gestrafft und vereinfacht. Detaillierte Informationen zu Inhaltsstoffen — insbesondere Duftallergene und Konservierungsstoffe — müssen digital zugänglich gemacht werden, sowohl für Verbraucher als auch für medizinisches und Notfallpersonal. Diese digitale Offenlegung erfolgt über den mit dem DPP verknüpften Datenträger.
Die Kennzeichnungsvorschriften gelten weiterhin neben der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008), die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Gemische regelt.
Inhaltsstoffdatenblätter
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines separaten Inhaltsstoffdatenblatts für gefährliche Reinigungsmittel — eine eigenständige Anforderung unter der alten Verordnung — wurde abgeschafft. Der DPP übernimmt und ersetzt diese Funktion effektiv. Dennoch bleiben zwei Kategorien von Produktinformationen wichtig:
| ```html
Zielgruppe |
Erforderliche Maßnahmen |
|
Medizinisches Personal |
Vollständige Offenlegung der Inhaltsstoffe nach Konzentrationsbereich (≥10%, 1–10%, 0.1–1%, <0.1%), einschließlich Parfüms, Farbstoffen und allergenen Duftstoffen über 0,01% — auf Anfrage verfügbar, ohne Verzögerung oder Kosten |
|
Allgemeine Öffentlichkeit |
Digital zugängliche Zutatenliste in absteigender Reihenfolge der Konzentration, einschließlich allergener Duftstoffe über 0,01% — ohne Anmeldung über den digitalen Etikettenkanal zugänglich |
|
Produkte für den professionellen Gebrauch |
Inhaltsstoffdaten können im Sicherheitsdatenblatt (SDS), Abschnitte 1 und 3, enthalten sein, wenn das Produkt nur für den professionellen Gebrauch bestimmt ist |
Zusammenfassung: alte Regelung versus neue
|
Bereich |
Änderung gemäß Verordnung 2026/405 |
|
Ausnahme für biologische Abbaubarkeit |
Abgeschafft — keine Ausnahmen für Tenside erlaubt |
|
Tierversuche |
Explizit verboten (war in 648/2004 nicht angesprochen) |
|
Digitaler Produktpass |
Neue verpflichtende Anforderung — ersetzt Konformitätserklärung |
|
Physische Kennzeichnung |
Vereinfacht; detaillierte Allergen-/Konservierungsstoffdaten in den digitalen Kanal verlagert |
|
Datenblatt für Inhaltsstoffe |
Verpflichtung entfernt; in die digitale Offenlegung des DPP integriert |
|
Nachfüllprodukte |
Erstmals explizit erfasst; spezifische Regeln gelten |
|
Mikrobielle Reiniger |
Erstmals explizit erfasst |
|
Wasserlösliche Folien |
Strengere Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit eingeführt |
|
EU-Niederlassungspflicht |
Entfernt — keine EU-Niederlassung mehr erforderlich |
|
Anforderung an zugelassene Labore |
Entfernt — verpflichtende Nutzung zugelassener Labore abgeschafft |
|
Zollanmeldung |
Neu — DPP-Referenz muss an der EU-Grenze für Importe angegeben werden |
3. Meldung an Giftzentralen (PCNs) für Waschmittel
Waschmittel, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind — basierend auf ihrem Gesundheits- oder physikalischen Gefahrenprofil — müssen an Giftzentralen gemeldet werden gemäß Artikel 45(1) und Anhang VIII der CLP, unter Verwendung des harmonisierten PCN-Formats über das ECHA CPNP-Einreichungsportal. Dies ist ein obligatorischer Schritt, bevor ein solches Produkt in einem EU-Land auf den Markt gebracht wird.
Die Verordnung 2026/405 ersetzt oder absorbiert die PCN-Verpflichtungen nicht. Die PCN-Anforderungen gemäß CLP bestehen unabhängig weiter, und die beiden Rahmenwerke müssen parallel verwaltet werden.
PCN und Verordnung 2026/405 — zwei Systeme, ein Produkt, kurze Zusammenfassung:
- PCN-Verpflichtungen (CLP Art. 45 + Verordnung 2017/542) sind bereits in Kraft und gelten jetzt für gefährliche Waschmittel.
- Der DPP gemäß Verordnung 2026/405 ist ein separates Compliance-Instrument mit anderem Inhalt und einem anderen Register.
- Die für PCN gesammelten Zusammensetzungsdaten überschneiden sich jedoch erheblich mit den für das DPP-Digitaletikett erforderlichen Daten.
- Eine Formulierungsänderung löst sowohl eine PCN-Update-Verpflichtung als auch eine DPP-Update-Verpflichtung aus — Änderungsmanagementprozesse müssen beide erfassen.
- Der UFI (Unique Formula Identifier) auf dem Etikett für PCN-Zwecke unterscheidet sich vom DPP-Produktidentifikator — beide werden auf oder mit dem Produkt erscheinen.
PCN-Fristen: bereits in Kraft
PCN-Verpflichtungen sind keine zukünftigen Anforderungen. Sie sind seit:
• 1. Januar 2021 — Produkte für den Verbrauch
• 1. Januar 2021 — Produkte für den professionellen Gebrauch
• 1. Januar 2024 — Produkte für den industriellen Gebrauch
Die einzige "echte Frist" war 1. Januar 2025, wenn alle Mischungen vollständig konform sein müssen.
Wenn PCN-Einreichungen für alle relevanten Produkte nicht vorhanden sind, besteht eine sofortige Compliance-Lücke — unabhängig von der Verordnung 2026/405, die unverzüglich Maßnahmen erfordert.
4. Nationale Anforderungen - Die Komplexität unter der Verordnung
Die Verordnung 2026/405 gilt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Aber wie bei ihrem Vorgänger erzählt die Verordnung nicht die ganze Compliance-Geschichte. Mehrere Mitgliedstaaten haben zusätzliche nationale Anforderungen für Waschmittelprodukte — von separaten Meldeportalen und sprachspezifischer Dokumentation bis hin zu Gebühren und länderspezifischen Datenformaten.
Diese nationalen Verpflichtungen gelten zusätzlich zu den Anforderungen der EU-Verordnung und müssen marktweise für jedes Unternehmen bewertet werden, das in mehreren EU-Ländern verkauft.
Länder mit bekannten zusätzlichen nationalen Anforderungen sind:
```
- Tschechische Republik
- Deutschland
- Griechenland
- Italien
- Slowakei
- Spanien
- Schweden
Diese sieben Mitgliedstaaten erfordern derzeit nationale Maßnahmen über die EU-Verordnung hinaus — einschließlich, in einigen Fällen, Meldungen für nicht gefährliche Waschmittel, die nicht den CLP-PCN-Anforderungen unterliegen. Die spezifischen Verpflichtungen variieren je nach Land und können Folgendes umfassen:
• Verwendung einer nationalen Plattform zusätzlich oder anstelle des ECHA-PCN-Portals
• Einreichung von Produktdaten in der Landessprache
• Meldegebühren auf nationaler Ebene
• Länderspezifische Datenfelder oder Formate, die nicht von der EU-Verordnung gefordert werden
• Meldungen für nicht gefährliche Produkte, die nicht unter CLP Art. 45 fallen
Zusätzlicher Hinweis zu nationalen Anforderungen unter 2026/405
Mit der Umsetzung der neuen Verordnung könnte sich die nationale Landschaft verändern. Mitgliedstaaten könnten ihre zusätzlichen Anforderungen im Zuge des neuen Rahmens aktualisieren, erweitern oder reduzieren — insbesondere, wenn Durchführungsakte zur Definition der DPP-technischen Spezifikationen veröffentlicht werden. Unternehmen, die in mehreren EU-Märkten tätig sind, sollten nationale Entwicklungen im Rahmen ihres Compliance-Programms beobachten.
5. Zeitplan für die Einhaltung
|
Bereich |
Änderung gemäß Verordnung 2026/405 |
|
Ausnahmeregelung für biologische Abbaubarkeit |
Abgeschafft — keine Ausnahmen für Tenside erlaubt |
|
Tierversuche |
Explizit verboten (war in 648/2004 nicht behandelt) |
|
Digitaler Produktpass |
Neue verpflichtende Anforderung — ersetzt die Konformitätserklärung |
|
Physische Kennzeichnung |
Vereinfacht; detaillierte Allergen-/Konservierungsstoffdaten werden auf digitale Kanäle verlagert |
|
Zutaten-Datenblatt |
Verpflichtung entfernt; in die digitale Offenlegung des DPP integriert |
|
Nachfüllprodukte |
Erstmals explizit erfasst; spezifische Regeln gelten |
|
Mikrobielle Reiniger |
Erstmals explizit erfasst |
|
Wasserlösliche Folien |
Strengere Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit eingeführt |
|
EU-Ansiedlungspflicht |
Entfernt — keine EU-Ansiedlung mehr erforderlich |
|
Zugelassene Laboranforderung |
Entfernt — Pflicht zur Nutzung zugelassener Labore abgeschafft |
|
Zollanmeldung |
Neu — DPP-Referenz muss bei EU-Importen an der Grenze angegeben werden |
6. Was Waschmittelhersteller und -importeure tun müssen
Jetzt — Sofortige Prioritätsmaßnahmen:
- Erstellen Sie eine Übersicht über Ihr gesamtes Produktportfolio im Hinblick auf den neuen Regelungsumfang, einschließlich Nachfüll- und mikrobieller Produkte.
- Überprüfen Sie alle Tensidformulierungen auf vollständige biologische Abbaubarkeit — Ausnahmemöglichkeiten bestehen nicht mehr.
- Bestätigen Sie den Status der Tierversuche für alle Produkte und Zutaten; holen Sie schriftliche Erklärungen von Lieferanten ein.
- Überprüfen Sie den PCN-Status — wenn Produkte mit physischen oder gesundheitlichen Gefahren keine aktuelle, genaue PCN haben, beheben Sie dies umgehend.
- Weisen Sie die interne Verantwortung für das Compliance-Programm der Verordnung 2026/405 zu.
2026–2027 — Planung und Infrastruktur
- Führen Sie eine formelle Compliance-Lückenanalyse mit qualifizierter regulatorischer Unterstützung durch
- Entwickeln Sie eine Roadmap für den Digital Product Passport — identifizieren Sie die erforderlichen Daten pro Produkt, Technologieplattform und Registrierungsprozess
- Beginnen Sie mit der Sammlung strukturierter Compliance-Daten von Zutaten- und Verpackungslieferanten
- Planen Sie das Redesign von Etiketten und Verpackungsaktualisierungen — sowohl physisches Format als auch QR-/Daten-Träger-Integration
- Informieren Sie Zoll- und Logistikteams über die bevorstehenden Anforderungen an die DPP-Zollerklärung
- Bewerten Sie die nationalen Anforderungen pro Land für alle EU-Märkte, in denen Sie tätig sind
2027–2029 — Umsetzung
- Bauen oder beschaffen Sie Infrastruktur für die Erstellung, Verwaltung und Registrierungseinreichung von DPPs
- Aktualisieren Sie Etiketten und Verpackungen für alle relevanten Produkte
- Registrieren Sie DPPs im zentralen Register der Kommission vor dem späten Pflichttermin 2029
- Aktualisieren Sie die Zollanmeldeverfahren für alle importierten Produkte
- Führen Sie eine interne Compliance-Überprüfung vor der DPP-Frist durch
Wie können wir Ihnen bei diesen Herausforderungen helfen?
Unser Team für chemische Regulierung und Compliance bietet umfassende Unterstützung in Bezug auf die Verordnung 2026/405, CLP, PCN, REACH und nationale Marktanforderungen.
Egal, ob Sie Ihre aktuelle Position bewerten, Ihr DPP-Programm planen oder in neue EU-Märkte expandieren — kontaktieren Sie mich unter luka.rifelj@bens-consulting.eu, um Ihre Compliance-Bedürfnisse zu besprechen.
Official source: Regulation (EU) 2026/405 of the European Parliament and of the Council of 11 February 2026 on detergents and surfactants, and repealing Regulation (EC) No 648/2004, available on this link: http://data.europa.eu/eli/reg/2026/405/oj
Original photo from freepik.com

Zurück zu posten




