
In den vorherigen Artikeln haben wir über die neue EU-Verordnung über Detergenzien gesprochen und warum es mehr um Datenbereitschaft als um Chemie geht.
Aber das lässt immer noch die offensichtliche Frage offen: Was hat sich tatsächlich im Vergleich zur Verordnung von 2004 geändert?
Schauen wir uns heute einige Beispiele an, wo Unternehmen tatsächlich den Unterschied spüren werden.
1. Digitaler Produktpass (Ein Detergens ist nicht mehr nur ein Produkt — es ist auch ein Datensatz)
Eines der größten neuen Konzepte ist der digitale Produktpass.
Einfach ausgedrückt, benötigt jedes Detergensprodukt einen strukturierten digitalen Datensatz mit Konformitätsinformationen. Ein Etikett oder PDF, das irgendwo intern gespeichert ist, reicht nicht mehr aus.
Unter dem alten System, wenn eine Behörde Informationen über ein Detergens anforderte, würden Sie wahrscheinlich:
- interne Ordner durchsuchen
- Lieferantenerklärungen sammeln
- Sicherheitsdatenblätter senden
- Zusammensetzungsinformationen manuell sammeln
Das neue Rahmenwerk geht davon aus, dass diese Informationen bereits in strukturierter digitaler Form vorliegen.
Typische Informationen, die digital verfügbar sein sollten, umfassen:
- Produktkennzeichnung
- Zusammensetzungsinformationen
- verantwortlicher Wirtschaftsakteur
- relevante Konformitätsdokumentation
Ein einfacher Test: Wenn heute jemand nach dem vollständigen Konformitätsdatensatz eines Detergensprodukts fragen würde, könnten Sie ihn schnell liefern?
2. Stärkere Marktüberwachung (Insbesondere für Online-Verkäufe und Importe)
Die EU reagiert auf ein Problem, dem die Behörden zunehmend gegenüberstehen: Produkte, die über Online-Plattformen oder von außerhalb der EU in die EU gelangen, ohne vollständig den EU-Vorschriften zu entsprechen.
Die neue Verordnung stärkt die Werkzeuge, die den Behörden zur Verfügung stehen, um den verantwortlichen Betreiber eines Produkts zu identifizieren.
Zum Beispiel:
Wenn ein Detergens außerhalb der EU hergestellt und über Online-Marktplätze verkauft wird, muss nun ein klar identifizierbarer Wirtschaftsakteur in der EU für die Konformität verantwortlich sein.
Das bedeutet, dass die Behörden genau wissen, wen sie kontaktieren müssen, wenn etwas mit dem Produkt nicht stimmt.
3. Digitale Kennzeichnung (Weniger Unordnung auf der Verpackung)
Detergensetiketten sind im Laufe der Jahre überladen geworden.
Zutateninformationen, Sicherheitshinweise, Gebrauchsanweisungen und Herstellerangaben konkurrieren um Platz.
Die aktualisierte Verordnung erlaubt es, einen Teil dieser Informationen digital bereitzustellen.
Zum Beispiel:
Ein Produktetikett kann einen QR-Code enthalten, der zu erweiterten Zutateninformationen, Gebrauchsanweisungen oder mehrsprachigen Inhalten führt.
Für Unternehmen stellt sich die praktische Frage:
Haben Sie ein System, das sicherstellt, dass die Informationen hinter diesem QR-Code immer korrekt und aktuell sind?
4. Neue Produkttypen (Mikroorganismen‑basierte Reinigungsprodukte)
Der Detergenzienmarkt hat sich seit 2004 erheblich weiterentwickelt.
Einige moderne Reinigungsprodukte enthalten Mikroorganismen, die den Reinigungsprozess unterstützen.
Die neue Verordnung erkennt diese Produkte ausdrücklich an und legt Sicherheitsanforderungen für sie fest.
Unternehmen, die solche Produkte entwickeln, müssen nun sicherstellen, dass zusätzliche Dokumentationen und Sicherheitsüberlegungen vorhanden sind.
5. Nachfüll- und Großverkaufsmodelle
Ein weiteres Beispiel spiegelt wider, wie Detergenzien heute verkauft werden.
Nachfüllsysteme und Großverkäufe sind in Supermärkten und Unverpackt-Läden immer häufiger geworden.
Die neue Verordnung führt Bestimmungen ein, die regeln, wie Produktinformationen verfügbar sein müssen, wenn Detergenzien über Nachfüllsysteme verkauft werden.
Zum Beispiel:
Verbraucher müssen auch dann Zugang zu wichtigen Produktinformationen haben, wenn das Detergens in ihren eigenen Behälter abgefüllt wird.
6. Transparenz der Inhaltsstoffe
Die Verordnung stärkt die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Inhaltsstoffinformationen.
Verbraucher und Behörden sollten klarere Informationen über Bestandteile wie Duftstoffe, Konservierungsmittel oder Allergene erhalten können.
Dies verbessert die Transparenz, bedeutet aber auch, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Inhaltsstoffinformationen konsistent über Etiketten, Dokumentationen und digitale Quellen hinweg gepflegt werden.
Was bedeutet das?
Wenn wir einen Schritt zurücktreten, wird das Muster deutlich.
Die alte Verordnung konzentrierte sich hauptsächlich darauf, was ein Detergens enthält.
Die neue konzentriert sich mehr darauf:
- wie Informationen über das Produkt organisiert sind
- wer dafür verantwortlich ist
- wie schnell Behörden die Konformität überprüfen können
Die Einhaltung wird strukturierter und transparenter.
Handlungsempfehlung
Wählen Sie ein Detergensprodukt, das Sie verkaufen, und stellen Sie sich drei Fragen:
1. Wo sind die vollständigen Konformitätsinformationen gespeichert?
2. Wer ist für die Pflege dieser Daten verantwortlich?
3. Könnten Sie diese Informationen schnell bereitstellen, wenn morgen ein Regulierer danach fragt?
Wenn diese Antworten klar sind, wird sich der Übergang handhabbar anfühlen. Wenn nicht, ist dies der Moment, um die Struktur zu verbessern.
Im nächsten Artikel werden wir uns ansehen, wer tatsächlich von der neuen Verordnung betroffen ist und was verschiedene Unternehmen zuerst überprüfen sollten. Und wenn Sie feststellen, dass Ihnen die Zeit fehlt, können Sie Ihre Herausforderungen mit mir unter Luka.Rifelj@bens-consulting.eu teilen.
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