
Dies ist eines jener Themen, bei denen Theorie und Praxis nicht immer Hand in Hand gehen.
Die Frage lautet normalerweise so:
»Produkte wurden vor dem 1. 1. 2025 auf den Markt gebracht. Sie wurden im ISK gemeldet. Haben aber keinen UFI. Dürfen wir sie noch verkaufen?«
Wenn wir uns die Gesetzgebung ansehen, lautet meine Antwort: ja, unter bestimmten Bedingungen. Lassen Sie mich erklären. Wenn die Produkte vor Inkrafttreten der Verpflichtung rechtmäßig auf den Markt gebracht und korrekt im ISK gemeldet wurden, ist ihr Verkauf theoretisch erlaubt.
Nun zur Realität.
Wie werden Sie bei einer Inspektion nachweisen, dass genau diese Dose, genau diese Charge, genau diese Verpackung
vor einem bestimmten Datum auf den Markt gebracht wurde?
In der Praxis bedeutet dies den Nachweis durch Lieferscheine, Chargenaufzeichnungen, zeitliche Rekonstruktionen und sehr wenig Geduld auf der anderen Seite des Tisches.
Aus unserer Erfahrung wissen wir Folgendes: Wenn die Produkte noch im Lager sind und erst in die Regale kommen, wird UFI praktisch immer notwendig, unabhängig davon, wann sie produziert wurden.
Das Gesetz erlaubt die Möglichkeit. Der Markt jedoch nicht.
Praktische Lehre:
Was rechtlich möglich ist, ist nicht immer auch praktisch umsetzbar. Wenn Sie ruhig schlafen möchten, ist ein UFI auf alten Produkten oft ein geringerer Aufwand als lange Erklärungen und Sanktionen.
Wenn Sie Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen der Chemikaliengesetzgebung benötigen, schreiben Sie mir an urska.poje@bens-consulting.eu.
P.S.: Unter diesem Link können Sie auch meinen Vortrag zu den häufigsten Fragen und Problemen im Zusammenhang mit UFI und PCN ansehen. Oder Sie sehen sich die Präsentation an, die ich zu diesem Zweck vorbereitet habe.
Fotografija: redgreystock on freepik.com
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.





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