
Das ist einer der häufigsten Irrtümer bei UFIs. Und sehr verständlich.
Viele Unternehmen sehen das Umweltsymbol und schließen automatisch: »Das ist gefährlich, also brauche ich einen UFI.«
Aber der UFI hat seine eigenen Kriterien.
Erstes Kriterium: Handelt es sich um ein Gemisch?
Der UFI gilt ausschließlich für Gemische. Reine Stoffe benötigen keinen UFI.
Zweites Kriterium: Einstufung mit H2XX oder H3XX
Wenn ein Gemisch nur als umweltgefährlich (H4XX) eingestuft ist, ist ein UFI nicht erforderlich.
Sobald jedoch ein H2xx oder H3xx Satz (also Gesundheits- oder physikalische Gefährdung) auftaucht, ändert sich die Situation.
Dann:
- wird der UFI ein obligatorisches Element des Etiketts,
- PCN-Meldung wird verpflichtend,
- Produkte ohne UFI und PCN dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Bei genauerer Betrachtung ist es wichtig zu betonen, dass nicht jede Einstufung mit einem H2xx-Satz automatisch ein Kriterium für die PCN-Verpflichtung darstellt.
Ausnahmen sind:
- Druckgase (H280, H281) sowie
- Explosivstoffe (H200, H201, H202, H203, H204, H205).
Im Falle eines Unfalls mit solchen Produkten trägt der UFI nicht zur Fallbearbeitung bei, da es sich in der Regel um sofortige und deutliche physische Verletzungen handelt, bei denen der Arzt keine Informationen über die chemische Zusammensetzung des Gemisches benötigt.
Vereinfacht gesagt, reicht es aus, sich zu merken, dass UFI und PCN bei einer H2XX- oder H3XX-Einstufung geregelt werden sollten.
Wo hakt es oft in der Praxis?
Oft wird bestimmt, ob ein Produkt gefährlich eingestuft ist und UFI und PCN benötigt, nur basierend darauf, ob die Verpackung Piktogramme hat. Ein Piktogramm ist jedoch nicht für jeden H-Satz vorgeschrieben. Und einige H-Sätze für Umweltgefahren H4XX haben vorgeschriebene Piktogramme.
Daher ist es immer notwendig, in das Sicherheitsdatenblatt zu schauen, in Abschnitt 2, und dort zu überprüfen, welche H-Sätze für das Produkt festgelegt sind.
Praktische Lehre:
Um die Notwendigkeit von UFI und PCN zu bestimmen, schauen Sie nicht auf die Piktogramme. Schauen Sie auf die Einstufung im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts.
Wenn Sie Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen der Chemikaliengesetzgebung benötigen, schreiben Sie mir an urska.poje@bens-consulting.eu.
P.S.: Unter diesem Link können Sie auch meinen Vortrag über die häufigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit UFIs und PCNs ansehen. Oder Sie schauen sich die Präsentation an, die ich zu diesem Zweck vorbereitet habe.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.






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