
Letzten Sonntag habe ich Ihnen darüber geschrieben, welche Anforderungen für die Werbung von Chemikalien im Online-Handel vorgeschrieben sind.
Für die Werbung und den Online-Verkauf von Bioziden gibt es jedoch zusätzliche Anforderungen.
Wenn Biozide als gefährliche Chemikalien eingestuft sind oder zumindest eine EUH-Kennzeichnung haben, gelten für ihren Online-Verkauf die gleichen Regeln wie für den Verkauf „klassischer“ Chemikalien. Vor dem Online-Kauf muss der Verbraucher über die Gefahren, die das Biozid darstellt, informiert sein.
Für die Werbung von Bioziden gelten jedoch auch zusätzliche Regeln:
- Bei jeder Werbung muss der Name des Biozids und der Verwendungszweck angegeben werden,
- jede Werbung muss den folgenden Text in einer der Amtssprachen enthalten:
„Vor Gebrauch des Biozids Etikett und Gebrauchsanweisung lesen. Biozid sicher verwenden.“
- Das Aussehen und der Inhalt der Werbung dürfen den Nutzer des Biozids nicht über die Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder die Umwelt sowie über die Wirksamkeit täuschen,
- die Werbung darf keine Aussagen wie „Biozidprodukt mit geringem Risiko“, „ungiftig“, „harmlos“ oder ähnliche Bezeichnungen enthalten,
- die Wörter „Biozidprodukt“ oder „Biozid“ können in der Werbung durch Wörter ersetzt werden, die auf die Art des Biozids hinweisen (z. B. Insektizid usw.).
Durch die Angabe aller genannten Informationen erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und sorgen gleichzeitig für eine angemessene Information und den Schutz der Verbraucher.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie ein Biozid erkennen können, dieses Video kann Ihnen helfen. Es dauert etwas mehr als 5 Minuten, wird aber sicherlich alle eventuellen Zweifel ausräumen.
Sollten Sie weiterhin Zweifel bezüglich der Darstellung eines Biozidprodukts auf einer Website gemäß den Vorschriften haben, können wir Ihnen helfen.
Kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.
Autor des Originalbildes: Pixabay
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