
Wenn Sie Biozide in Ihrem Produktions- oder Verkaufsangebot haben, haben Sie wahrscheinlich bereits gelernt, dass neben den grundlegenden Regeln für alle Chemikalien immer zusätzliche Anforderungen für Biozide gelten.
Heute werde ich mich detaillierter mit dem Inhalt des Etiketts für Biozidprodukte befassen.
Der grundlegende Inhalt des Etiketts ist durch die Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien definiert. Darüber habe ich bereits in einem der vorherigen Artikel geschrieben, aber lassen Sie uns die grundlegenden Elemente, die auf dem Etikett jeder Chemikalie, einschließlich Bioziden, angegeben sein müssen, in Erinnerung rufen:
- Handelsname des Produkts,
- Angaben zum Lieferanten,
- nominale Menge der Chemikalie,
- Gefahrenklassifizierung (Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise), falls zutreffend.
Schauen wir uns nun die zusätzlichen Anforderungen an, die für die Kennzeichnung von Bioziden vorgeschrieben sind, bzw. was das Etikett für diese Produkte enthalten muss:
- Angaben zur Identität aller Wirkstoffe und deren Konzentrationen,
- Zulassungsnummer oder ein anderes Dokument der zuständigen Behörde für das Inverkehrbringen des Biozids,
- Angaben zur Formulierung des Biozids (z.B. Pulver, flüssig, fest),*
- zugelassene Verwendungsarten des Biozids (Desinfektion, Holzschutz usw.),
- Gebrauchsanweisung und empfohlene Dosierung des Biozids für den zugelassenen Zweck,*
- Angaben zu möglichen unerwünschten schädlichen Wirkungen,*
- Anleitung zur Ersten Hilfe,*
- Aufschrift: „Gebrauchsanweisung vor Gebrauch lesen“, wenn neben dem Etikett auch eine Anleitung beigefügt ist,
- Anleitung zur sicheren Entsorgung des Biozids und seiner Verpackung, einschließlich des Verbots der Wiederverwendung der Verpackung, falls vorgeschrieben,*
- Chargen- oder Losnummer und Verfallsdatum des Biozids unter normalen Lagerbedingungen,*
- Wirkzeit des Biozids,*
- Abstand zwischen zwei Anwendungen des Biozids oder bis zur erneuten Nutzung der behandelten Fläche oder des Raums, einschließlich des Zugangs von Menschen oder Tieren,*
- Angaben zur Dekontamination und Lüftungszeit des behandelten Raumes,*
- Anleitung zur Reinigung der verwendeten Ausrüstung,*
- Angaben zu Schutzmaßnahmen bei der Verwendung, Lagerung oder dem Transport des Biozids (persönliche Schutzausrüstung, Brandschutzmaßnahmen usw.),*
- Angaben zu den Nutzern, auf die die Verwendung des Biozids beschränkt ist,
- Angaben zu den schädlichen Auswirkungen des Biozids auf die Umwelt, falls zutreffend.*
In einigen Fällen kann es physisch unmöglich sein, all diese Informationen auf dem Etikett anzugeben, aufgrund der Verpackungsgröße. Informationen, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, können stattdessen in der beigefügten Anleitung angegeben werden.
Zur besseren Übersicht habe ich eine grafische Darstellung der obligatorischen Elemente des Etiketts für ein Biozidprodukt vorbereitet.
Es ist wichtig zu beachten, dass Biozide, die als gefährlich eingestuft sind nicht als weniger gefährlich oder harmlos für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder die Umwelt gekennzeichnet werden dürfen oder in einer Weise gekennzeichnet werden, die den Benutzer über die Gefahren des Biozids täuscht.
Bei der Kennzeichnung von Bioziden dürfen keine Bezeichnungen wie „Biozidprodukt mit geringem Risiko“, „ungiftig“, „harmlos“ und Ähnliches verwendet werden.
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung eines Etiketts für ein Biozidprodukt benötigen, kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.





Zurück zu posten