
Im ersten Teil haben wir uns mit den grundlegenden Pflichten der Hersteller und Importeure von Chemikalien in Bosnien und Herzegowina vertraut gemacht.
Heute werde ich Ihnen mehr über die spezifischen Anforderungen für Chemikalien erzählen.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die Situation in der Republik Srpska.
In der Republik Srpska müssen Chemikalien, die über der vorgeschriebenen Untergrenze produziert oder importiert werden, in das Chemikalieninventar eingetragen werden, das von der zuständigen Behörde vor dem ersten Import geführt wird. Dazu ist es notwendig, die vorgeschriebenen Unterlagen einzureichen, einschließlich des Sicherheitsdatenblatts und eines Etiketts mit angemessener Gefahrenkennzeichnung:
- Für Waschmittel ist auch eine Liste der Zusammensetzungsdaten erforderlich.
- Bei Farben und Lacken ist es wichtig, den VOC-Gehalt für einzelne Kategorien zu kennen.
Bei Bioziden ist eine Registrierung erforderlich, wofür neben dem Sicherheitsdatenblatt und einem angemessenen Etikett auch zusätzliche Nachweise, einschließlich Wirksamkeitstests, eingereicht werden müssen.
Der Eintrag in das Chemikalieninventar und die Registrierung von Bioziden sowie die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind nicht die einzigen Aspekte, auf die Sie achten sollten. Hier sind einige weitere Vorschriften, die Sie beachten sollten:
- Es gibt eine Liste verbotener und eingeschränkter Chemikalien (abgestimmt mit Anhang XVII der REACH-Verordnung).
- Es gibt eine Liste von SVHC-Chemikalien (abgestimmt mit Anhang XIV der REACH-Verordnung) sowie eine Kandidatenliste.
- Es sind Bedingungen für die biologische Abbaubarkeit von Tensiden vorgeschrieben (abgestimmt mit der Detergenzienverordnung).
- Es gibt VOC-Beschränkungen für Farben und Lacke (abgestimmt mit Anhang II der Richtlinie über Farben).
- Es sind zugelassene Wirkstoffe für Biozidprodukte vorgeschrieben (abgestimmt mit der Biozidverordnung und den Durchführungsakten).
Beachten Sie: Die Anpassung an EU-Vorschriften erfolgt durch die Annahme lokaler Vorschriften. Dies kann zu Unterschieden zwischen den lokal geltenden Listen und denen der EU führen.
Wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt sind, ist der Verkehr frei, wobei Aufzeichnungen geführt und regelmäßig jährliche Berichte über den Verkehr erstellt werden müssen. Dennoch können zusätzliche Verpflichtungen vorgeschrieben sein, wie z.B. Genehmigungen für den Import von Vorläufern.
Damit schließen wir den zweiten Teil dieses dreiteiligen Textes ab.
Im dritten und letzten Teil werden wir die Anforderungen betrachten, auf die in der Föderation Bosnien und Herzegowina geachtet werden muss, sowie einige zusätzliche Verpflichtungen.
Wenn Sie jedoch Hilfe bei der Erfüllung der Verpflichtungen in der Republik Srpska benötigen, kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.





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