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Bosnien und Herzegowina – fast wie die Schweiz

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, hat Bosnien und Herzegowina viele Gemeinsamkeiten mit der Schweiz.

Betrachten wir die Struktur, so sind beide Länder dezentralisiert und haben viele verschiedene Regierungsebenen.

Die Schweiz hat 26 Kantone, ebenso viele Parlamente und Regierungen sowie eine Bundesbehörde. Flächenmäßig ist sie kleiner als Bosnien und Herzegowina, hat aber fast dreimal so viele Einwohner.

Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten, einem Distrikt, 10 Kantonen, einem dreiköpfigen Präsidium, zwei Entitätspräsidenten, vier Parlamenten, 13 Regierungen und einem Ministerrat. Hier leben etwas mehr als 3 Millionen Menschen, aber es ist schwer, sicher zu sein, da wir seit 11 Jahren keine Volkszählung hatten. Auch die Ergebnisse dieser Zählung wurden nicht offiziell bestätigt.

Beide Staaten müssen erhebliche Mittel bereitstellen, um ihren umfangreichen Staatsapparat zu finanzieren. Schauen wir uns daher die wirtschaftlichen Parameter auf der Seite worlddata.info an (falls überhaupt nötig):

Parameter Schweiz Bosnien und Herzegowina
BIP 818,427 Mio. USD 24,474 Mio. USD
Inflationsrate 2,84 % 14,02 %
Arbeitslosenquote 4,2 % 14,1 %
Durchschnittseinkommen 95,490 USD 7,660 USD
Korruptionsindex 18 (gut) 65 (schlecht)
Lebenshaltungskostenindex 49 71

 

Ich weiß nicht, ob die angegebenen Daten vollständig korrekt sind, aber die Größenordnung stimmt sicherlich. Und es ist klar, wem es einfacher fällt, seine institutionelle Struktur zu finanzieren.

Aber was hat das alles mit Chemikalien zu tun?

Die Antwort liegt in einer weiteren Ähnlichkeit: Beide Länder haben mehrere Amtssprachen. In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. In Bosnien und Herzegowina haben wir drei Amtssprachen, die in verschiedenen Teilen des Landes unterschiedlich benannt werden.

Laut der Verfassung der Föderation BiH sind die Amtssprachen Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Laut der Verfassung der Republika Srpska sind es die Sprache des serbischen Volkes, die Sprache des bosniakischen Volkes und die Sprache des kroatischen Volkes. In beiden Verfassungen sind die offiziellen Schriften das lateinische und das kyrillische Alphabet.

Wenn es mehrere Amtssprachen gibt, stellt sich die Frage, wie man Chemikalien, aber auch alle anderen Produkte korrekt kennzeichnet.

Im Gegensatz zur Schweiz sind die Sprachen in Bosnien und Herzegowina sehr ähnlich, manche würden sogar sagen identisch. Und das ist wichtig, wenn es um Chemikalien geht.

Laut den Chemikalienvorschriften müssen die Informationen auf dem Etikett in EINER der Amtssprachen angegeben werden. Es wird angenommen, dass eine solche Angabe ausreicht, um die Benutzer angemessen zu informieren, da alle drei Sprachen sehr ähnlich sind.

Das Gleiche gilt für die Kennzeichnung anderer Produkte, die durch allgemeine Vorschriften über Handel und Verbraucherschutz geregelt ist. Dennoch sollte man immer die speziellen Vorschriften für bestimmte Produktgruppen überprüfen.

In der Praxis werden für den bosnisch-herzegowinischen Markt häufig kombinierte Etiketten verwendet, die für die Märkte Kroatiens und Serbiens bestimmt sind. Dann wird der Text auf der Deklaration mit HR/BA(BiH) bzw. SR(SRB)/BA(BiH) gekennzeichnet. So spart man Platz auf mehrsprachigen Etiketten und reduziert die Kosten.

Dennoch sollten Sie beachten, dass es spezifische Informationen gibt, die Sie separat für Bosnien und Herzegowina angeben müssen, insbesondere Informationen über den Importeur.

Um noch einmal auf die Schweiz zurückzukommen: Dort müssen die Informationen über Chemikalien in mindestens einer Amtssprache des Landesteils angegeben werden, in dem die Chemikalie geliefert wird. In der Praxis werden jedoch üblicherweise zwei Sprachen verwendet.

Erinnern wir uns daran, dass in Nordmazedonien die Informationen über Chemikalien und andere Produkte in zwei Amtssprachen angegeben werden müssen.

Wenn Sie Fragen zur Kennzeichnung von Chemikalien haben, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar und der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.
SDB Andere | 21. Jan 2026

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