
Wenn Sie in der Herstellung oder dem Import von Chemikalien tätig sind, wissen Sie bereits, welche Inspektionen für die Überwachung der Chemikalienvorschriften zuständig sind.
In der Republik Srpska wird die Überwachung durch die Republikanische Inspektionsbehörde über die Gesundheitsinspektion, insbesondere durch Inspektoren für Chemikalien und Biozide, durchgeführt.
Heute präsentiere ich 7 entscheidende Fragen, die Ihnen helfen, sich auf eine Inspektion in der Republik Srpska vorzubereiten. Suchen Sie die Antworten auf die folgenden Fragen und überprüfen Sie sich und Ihr Unternehmen.
1. Sind Sie im Register der Hersteller und Importeure von Chemikalien eingetragen?
Dies ist das Erste, was der Chemikalieninspektor überprüft, um festzustellen, ob Sie Chemikalien herstellen oder importieren dürfen. Die Eintragung in das Register ist für alle Hersteller und Importeure von Chemikalien, einschließlich Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, verpflichtend.
Als Nachweis für die Erfüllung dieser Pflicht müssen Sie das entsprechende Dokument besitzen, das Ihnen vom Ministerium ausgestellt wurde (Bescheid über die Erfüllung der Bedingungen oder Bescheinigung über die Eintragung ins Register).
2. Haben Sie einen Chemikalienberater ernannt?
Wenn Sie im Register der Hersteller und Importeure von Chemikalien eingetragen sind, haben Sie sicherlich einen Chemikalienberater ernannt. Diese Person ist für das ordnungsgemäße Chemikalienmanagement in Ihrem Unternehmen verantwortlich, hilft Ihnen, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen und ohne Probleme zu arbeiten.
Überprüfen Sie, ob der Vertrag, den Sie mit ihm abgeschlossen haben, noch gültig ist. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen die Dokumentation zur Verfügung steht, die die erforderlichen Qualifikationen des Chemikalienberaters nachweist (Diplom über den erworbenen Abschluss und Bildungsgrad, Nachweise über kontinuierliche Weiterbildung).
3. Erfüllen Sie die Bedingungen für die Herstellung oder Lagerung von Chemikalien?
Eine Person, die Chemikalien herstellt oder damit umgeht, muss die Bedingungen für den Umgang mit Chemikalien ohne schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sicherstellen.
Es sind Bedingungen für die Herstellung von Chemikalien, die Lagerung zum Weiterverkauf oder für den Eigenbedarf definiert. Diese beinhalten auch Anforderungen in Bezug auf Arbeitsschutz, Umweltschutz, Brandschutz und andere Bereiche, die Ihre Tätigkeit betreffen.
4. Haben Sie den Bericht über Chemikalien eingereicht?
Hersteller und Importeure von Chemikalien sind verpflichtet, ein Verzeichnis über Chemikalien zu führen (einschließlich Bioziden, Detergenzien, Pflanzenschutzmitteln oder anderen Gemischen). Der Inhalt der Verzeichnisse ist vorgeschrieben, jedoch nicht die Form, in der sie geführt werden. Auf Grundlage der Verzeichnisse werden regelmäßige Jahresberichte in vorgeschriebenem Format in elektronischer Form eingereicht.
Es ist erforderlich, einen Nachweis zu erbringen, dass der Bericht fristgerecht eingereicht wurde (Bestätigung des Empfangs der elektronischen Nachricht, mit der der Bericht übermittelt wurde).
5. Haben Sie die Chemikalien, die Sie herstellen oder importieren, im Inventar eingetragen?
Chemikalien, die in einer Menge über der vorgeschriebenen Untergrenze (meistens 100 kg) hergestellt oder importiert werden, müssen im Inventar der Chemikalien eingetragen werden. Diese Verpflichtung liegt beim Hersteller oder Importeur der Chemikalien (dem ersten in der Lieferkette).
Wenn Sie Hersteller oder Importeur sind, müssen Sie dem Inspektor den Nachweis erbringen, dass die Chemikalien, die Sie auf den Markt bringen, im Inventar der Chemikalien eingetragen sind (Bescheid, Bescheinigung oder Bestätigung über die Eintragung im Inventar der Chemikalien).
6. Haben Sie angemessene Sicherheitsdatenblätter?
Der Inspektor wird sich über die Chemikalien, mit denen Sie handeln, über das Sicherheitsdatenblatt (SDB) informieren. Haben Sie dieses Dokument für alle Chemikalien in Ihrem Verkaufsprogramm erstellt? Sind die Dokumente gemäß den Vorschriften erstellt?
Das SDB muss für alle Chemikalien den Mitarbeitern zugänglich sein, aber auch Ihren Kunden und allen Akteuren in der Lieferkette zur Verfügung gestellt werden. Auch hierfür kann der Inspektor einen Nachweis verlangen.
7. Sind die Chemikalien angemessen klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt?
Es ist sicherzustellen, dass die Chemikalien gemäß den geltenden Regeln klassifiziert sind und die Kennzeichnung der Gefahrenklassifizierung entspricht. Etiketten für gefährliche Chemikalien müssen alle vorgeschriebenen Informationen enthalten und mit dem Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen. Die Verpackung der Chemikalien muss den vorgeschriebenen Standards entsprechen.
Dies sind die Fragen, die Sie sich stellen müssen, wenn Sie eine Inspektion erfolgreich bestehen möchten. Die Liste ist nicht abschließend, aber sie wird Ihnen helfen, eine Strafe zu vermeiden, die bis zu 50.000 KM betragen kann.
Wenn Sie Hilfe bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigen, kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.
Autor des Originalbildes Sora Shimazaki von Pexels
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.





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