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Aktualisierte Liste besonders besorgniserregender Stoffe in der Republik Srpska

Wenn Sie Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der Republik Srpska sind, könnten Sie die neuesten Änderungen in der Gesetzgebung interessieren.

Am 2. Februar 2024 wurde die Änderungsliste der Liste besonders besorgniserregender Stoffe („Amtsblatt der Republik Srpska“, Nummer 11/24) veröffentlicht. Die Änderungen traten am 12. Februar 2024 in Kraft.

Die Aktualisierung der Liste besonders besorgniserregender Stoffe wurde auch von der Aktualisierung der Liste der Stoffe, die für die Aufnahme in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe in Betracht kommen – der Kandidatenliste – begleitet.

Beide Listen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit und Sozialschutz der Republik Srpska.

Mit der Liste besonders besorgniserregender Stoffe wird Anhang XIV der REACH-Verordnung in das Rechtssystem der Republik Srpska übernommen. Dieser Anhang definiert die Liste der SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern), die in der Europäischen Union der Autorisierung unterliegen.

Die zuvor gültige Liste besonders besorgniserregender Stoffe aus dem Jahr 2019 wurde durch die neuen Änderungen um 16 Stoffe erweitert. Diese Liste umfasst nun insgesamt 59 Stoffe oder Stoffgruppen.

Die Kandidatenliste wird auf Grundlage der EU-Kandidatenliste für die Aufnahme in die SVHC-Liste erstellt. Diese Liste wird nicht im „Amtsblatt der Republik Srpska“ veröffentlicht, sondern nur auf der Website des Ministeriums für Gesundheit und Sozialschutz der Republik Srpska.

Auf die Kandidatenliste wurden 26 zusätzliche Stoffe (oder Stoffgruppen) im Vergleich zur vorherigen Version von 2020 aufgenommen. Es wurden auch Änderungen an einigen früheren Einträgen vorgenommen. Die Gesamtzahl der Kandidatenstoffe (oder Stoffgruppen) beträgt nun 235.

Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten spezielle Regeln, über die ich das nächste Mal schreiben werde.

Bis dahin überprüfen Sie, ob Sie Stoffe von der Liste besonders besorgniserregender Stoffe oder der Kandidatenliste herstellen, importieren oder verwenden.

Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.


***credits***:

Originalbild von: Pixabay


Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.
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