
Viele Chemikalien und chemische Produkte gelten als gefährliche Güter im Transport. Daher müssen beim Transport solcher Produkte besondere Vorschriften eingehalten werden.
Zuvor habe ich darüber geschrieben, wie man erkennt, ob ein Produkt als gefährliches Gut im Transport gilt. Heute schauen wir uns an, welche Ausnahmen für den Transport kleiner Verpackungseinheiten gefährlicher Güter gelten.
Meine Kollegin Simona Miklavčič hat einen hervorragenden Überblick über die Verpflichtungen und Ausnahmen bei kleineren Verpackungseinheiten erstellt, den ich im Folgenden weitergebe.
Der Transport gefährlicher Güter in kleineren Verpackungen – Verpackungseinheiten erfolgt in der Regel als ADR-Ausnahme.
Was sind kleinere Verpackungseinheiten?
Das sind Produkte, die in Mengen verpackt sind, die kleiner oder gleich der für ein bestimmtes Produkt festgelegten begrenzten Menge sind. Die begrenzte Menge hängt vom Gefährlichkeitsgrad des Produkts ab. Je gefährlicher das Produkt, desto kleiner ist die begrenzte Menge. Die begrenzte Menge kann z.B. 0 kg, 500 ml, 1 kg, 5 l,... sein.
Wo finden wir Informationen über die begrenzte Menge für ein bestimmtes Produkt?
Diese Informationen finden sich im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts, wo Transportinformationen angegeben sind. Eine der Angaben ist die begrenzte Menge (LQ - Limited Quantity).
Wichtig ist Folgendes: Kleine Verpackungseinheiten müssen in einer Außenverpackung verpackt sein – Transportkarton oder Wickelfolie. Das Bruttogewicht der Transportverpackung in einem Karton darf maximal 30 kg betragen, im Fall von Wickelfolie maximal 20 kg.
Solch ein vorbereitetes Paket muss mit einem LQ Etikett in der Größe 10 cm x 10 cm gekennzeichnet sein:

Falls es sich um eine größere Menge solcher verpackter gefährlicher Güter handelt (über 8 Tonnen brutto), müssen die Fahrzeuge mit ähnlichen LQ-Schildern gekennzeichnet werden.
Wenn sich in der Innenverpackung flüssige Chemikalien befinden, muss die Verpackung (äußerer Transportkarton oder Wickelfolie) mit Richtpfeilen auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden.
Um die Verpackung leichter verständlich zu machen, haben wir ein Bild vorbereitet:

Für den Transport begrenzter Mengen – kleiner Verpackungseinheiten IST KEIN Transportdokument erforderlich.
Ebenfalls IST ES NICHT ERFORDERLICH, dass die Verpackung (innen und außen) UN-zertifiziert ist.
Der Fahrer BENÖTIGT KEIN ADR-Zertifikat.
Fahrzeuge WERDEN NICHT mit ADR-orangen Tafeln gekennzeichnet.
Haben Sie bereits Erfahrungen mit dem Transport kleiner Verpackungseinheiten gefährlicher Güter gemacht? Schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.
nina.pajovic@bens-consulting.eu schreiben.





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