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Wenn Ihr Unternehmen Produkte herstellt, verkauft oder abfüllt, die gefährliche Stoffe oder Gemische enthalten, kommt es früher oder später zu Änderungen in der Rezeptur oder in den Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Daraus ergibt sich die entscheidende Frage: Wann kann das Etikett unverändert bleiben und wann muss es aktualisiert werden? 

Ein Etikett ist nicht nur Bürokratie - es handelt sich um ein rechtlich verbindliches Dokument, das dem Benutzer die erste – und oft wichtigste – Informationsquelle über Gefahren und den sicheren Umgang mit dem Produkt bietet. Daher muss das Etikett immer korrekt, klar, lesbar und aktuell sein.

Was muss ein Etikett enthalten? 

Ein Etikett für ein gefährlich eingestuftes Produkt muss folgendes enthalten: 

  • Gefahrenpiktogramme,
  • Signalwort,
  • H-Sätze (Gefahrenhinweise),
  • P-Sätze (Sicherheitshinweise),
  • EUH-Sätze (zusätzliche Gefahreninformationen, wenn vorgeschrieben),
  • UFI-Code (eindeutiger Rezepturidentifikator) für Gemische, für die er erforderlich ist,
  • Kontaktdaten des Lieferanten,
  • Identifikatoren (Handelsname und bei Bedarf gefährliche Stoffe). 

Alle Elemente des Etiketts müssen klar sichtbar, lesbar und korrekt angeordnet sein. Sie sind im Abschnitt 2.2 des zugehörigen Sicherheitsdatenblatts festgelegt. 

EUH-Sätze ergänzen die Gefahreneinstufung und weisen auf spezielle Risiken hin, die in den Standard-H-Sätzen nicht enthalten sind. 

UFI-Code ist für Gemische, die als gesundheitsgefährdend oder als physikalische Gefahr eingestuft sind, obligatorisch. Er ermöglicht die genaue Identifizierung von Gemischen im Falle von Vergiftungen und muss klar auf dem Etikett angegeben werden und mit den Daten übereinstimmen, die bei den Giftzentralen gemeldet sind und aktualisiert werden, wenn sich die Zusammensetzung ändert und eine neue UFI erforderlich ist.

Wann muss das Etikett sofort aktualisiert werden? 


Der Lieferant muss sicherstellen, dass das Etikett sofort nach einer Änderung der Einstufung und Kennzeichnung dieser Substanz oder Mischung ergänzt wird, wenn eine neue Gefahr schwerwiegender ist (z. B. von reizend zu ätzend) oder wenn  neue zusätzliche Etikettierungselemente erforderlich sind (z. B. UFI-Code, EUH-Sätze), unter Berücksichtigung der Art der Änderung in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Lieferanten müssen zusammenarbeiten, um die Kennzeichnung ohne Verzögerung zu ändern. 

Wann ist die Verwendung eines bestehenden Etiketts noch zulässig?

Wenn die neue Gefahr nicht schwerwiegender istund die obligatorischen Elemente (einschließlich EUH-Sätze und UFI-Code) unverändert bleiben und das Etikett bereits den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Inhalt und Form entspricht, kann es weiterhin verwendet werden. Die Verwendung eines bestehenden Etiketts ist also erlaubt, wenn z. B. im neuen Sicherheitsdatenblatt neue Sicherheitshinweise (P-Sätze) hinzugefügt werden, wenn sich die Adresse des Lieferanten ändert, wenn die Telefonnummer des Lieferanten geändert wird. 

In solchen Fällen schreibt die CLP-Verordnung vor, dass der Lieferant die Änderung des Etiketts innerhalb von 18 Monaten sicherstellen muss.

Was können Sie selbst tun? 

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Konformität der Etiketten und Sicherheitsdatenblätter,
  • Stellen Sie sicher, dass die Etiketten alle obligatorischen Elemente gemäß Artikel 17 der CLP-Verordnung enthalten,
  • Achten Sie besonders auf EUH-Sätze und Änderungen, die einen neuen UFI erfordern,
  • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn eine neue Gefahr, die im neuen Sicherheitsdatenblatt angegeben ist, schwerwiegender ist,
  • Aktualisieren Sie die Etiketten, wenn nötig. 

Wenn Sie dafür keine Zeit haben oder glauben, dass Sie der Aufgabe nicht gewachsen sind, können Sie mir unter spela.hudobivnik@bens-consulting.eu schreiben und wir finden gemeinsam eine passende Lösung. 

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Rat für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.
SDB UFI / PCN REACH Andere | 16. Jan 2026

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