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Kann ich ein amerikanisches Sicherheitsdatenblatt für den europäischen Markt übersetzen und umgekehrt?

Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen, unabhängig von der Herkunft des Sicherheitsdatenblatts (SDB), im Dokument gemäß der Gesetzgebung angegeben werden müssen. 
 
Die Form bzw. die Art und Weise, wie diese Informationen angegeben werden, kann jedoch je nach geografischer Herkunft variieren. 
 
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Struktur des SDB genau vorgeschrieben und bekannt ist. Z.B. in der Europäischen Union wird die Form des SDB durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Verordnung „REACH“ und  ihre Änderung durch die Verordnung der Kommission (EU) 2020/878 ) festgelegt, in den Vereinigten Staaten von Amerika hingegen durch den 2024 OSHA Hazard Communication Standard (29 CFR 910.1200). 
 
Die Reihenfolge, Benennung und Nummerierung der Abschnitte und Unterabschnitte, die im SDB verwendet werden müssen, ist somit gesetzlich definiert. 
 
Unterschiede können vor allem im Inhalt auftreten, da in Amerika etwas andere Kriterien für die Einstufung von Chemikalien gelten als in Europa. 
 
Warum ist das wichtig? 
 
Wir haben oft ein amerikanisches SDB in die Hände bekommen, das sich in Form und Inhalt vom europäischen unterscheidet. 
 
Der Kunde bemerkt dies, wenn er ein erstelltes europäisches SDB in die Hände bekommt (dessen Grundlage das gelieferte originale amerikanische SDB war). 
 
Es folgt eine Erklärung, warum sich unser erstelltes SDB beispielsweise in Abschnitt 2 vom originalen amerikanischen unterscheidet. 
 
Was bedeutet es also, wenn man das originale amerikanische SDB einfach übersetzt? 
 
Wenn man das amerikanische SDB berücksichtigt und es einfach in eine der europäischen Sprachen übersetzt, könnte man damit möglicherweisegegen europäisches Recht verstoßen.Daher ist die Kenntnis der europäischen und lokalen Gesetzgebung von äußerster Bedeutung, wenn Sie reibungslos Geschäfte tätigen möchten. 
 
Wenn Sie Hilfe bei der Sicherstellung der Konformität des SDB mit der Gesetzgebung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie eine Beratung für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.
SDB | 14. Jan 2026

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