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Die häufigsten Fehler beim Transport kleinerer Mengen gefährlicher Güter

Der Transport kleinerer Mengen gefährlicher Güter ist eine der ADR-Ausnahmen, die im Kapitel 1.1.3 ADR festgelegt sind.

Es handelt sich um eine Ausnahme, die mit der Menge gefährlicher Güter pro Transporteinheit verbunden ist. Der wesentliche Faktor ist die Anzahl der Punkte, die gemäß Kapitel 1.1.3.6 ADR berechnet werden. Wenn die Anzahl der Punkte den Wert 1000 nicht überschreitet, handelt es sich um den Transport kleinerer Mengen gefährlicher Güter. 

Die Berechnung der Punkte hängt von der Transportkategorie des gefährlichen Gutes ab. Je gefährlicher die Chemikalie ist, desto niedriger ist die Transportkategorie, in die sie fällt, und desto höher ist der Faktor, mit dem die Menge bei der Berechnung der Punkte multipliziert werden muss.  

Transportkategorie *  Multiplikationsfaktor 
1 50
2 3
3 1
 

*In welche Transportkategorie ein Produkt fällt, ist im Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes oder in der Tabelle im Kapitel 3.2 ADR ersichtlich.

Die häufigsten Fehler beim Transport kleinerer Mengen gefährlicher Güter sind:

·       der Transport wird nicht von einem entsprechenden Beförderungspapier begleitet,

·       falsche Berechnung der Punkte auf dem Beförderungspapier,

·       der Fahrer ist nicht geschult (der Fahrer benötigt kein ADR-Zertifikat, muss aber vom Sicherheitsberater geschult sein),

·       die Verpackung ist nicht gemäß ADR getestet und zugelassen (hat keinen ADR "Code"),

·       auf dem Fahrzeug befindet sich kein 2 kg Feuerlöscher,

·       die Ladung ist nicht gegen Verrutschen gesichert.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre ADR-Punkteberechnung korrekt ist oder ob Sie kleinere Mengen gefährlicher Güter korrekt transportieren, schreiben Sie mir bitte an folgende E-Mail-Adresse: simona.miklavcic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie einen Rat für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.
ADR | 12. Jan 2026

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