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Worauf ist beim Import von Chemikalienproben aus den USA nach Slowenien zu achten?

An meine E-Mail-Adresse kam eine interessante Frage: 

“Aus der Entwicklungsabteilung wenden wir uns mit der Bitte um Hilfe beim Import von Chemikalien (Reinigungsmitteln) aus den USA an Sie. Es handelt sich um Mustergrößen (5 mal 0,5 Liter), die wir für einen einmaligen Test der Auswirkungen der Reinigungsmittel auf unsere Produkte verwenden werden. Bitte um Beratung und Vorbereitung der notwendigen Verfahren für den Import.”

Vielleicht wird meine Antwort auch für Sie interessant sein, deshalb teile ich sie mit Ihnen.

Beim Import von Chemikalien aus Drittländern (Ländern außerhalb der EU) ist Folgendes zu beachten:

1.    REACH-Registrierung einzelner Stoffe: 

Im konkreten Fall NICHT zutreffend, da es sich um den Import von weniger als 1 Tonne Stoff pro Jahr handelt.

2.     PCN-Benachrichtigung gefährlicher Gemische (Anmeldung von Chemikalien bei den EU-Giftzentren)

Im konkreten Fall NICHT zutreffend, da die Chemikalien für einmalige Tests bzw. für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verwendet werden, was jede Durchführung wissenschaftlicher Experimente, Analysen oder chemischer Forschung bedeutet, die unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt wird.

3.     ISK-Anmeldung gefährlicher Chemikalien (Anmeldung beim slowenischen Chemikalienamt)

Im konkreten Fall NICHT zutreffend, da es sich um Chemikalien handelt, die ausschließlich für Tests mit nur wenigen Personen bestimmt sind und jährlich in Mengen von weniger als 100 kg produziert oder eingeführt werden.

4.     Auflistung der Einstufungen und Kennzeichnungen gemäß der CLP-Verordnung (C&L-Benachrichtigung)

Im konkreten Fall wäre es notwendig, eine Auflistung der Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe durchzuführen, die die Einstufung der Gemische beeinflussen. Die Anzahl der Stoffe, die benachrichtigt werden müssten, haben wir festgelegt, als wir die Sicherheitsdatenblätter gemäß der EU-Gesetzgebung erstellt haben.

5.    Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Sicherheitsdatenblätter müssen gemäß der EU-Gesetzgebung erstellt werden. Im konkreten Fall erhielt der slowenische Importeur Sicherheitsdatenblätter, die gemäß der amerikanischen Gesetzgebung erstellt wurden. Auf Grundlage dieser Sicherheitsdatenblätter haben wir ihnen Sicherheitsdatenblätter gemäß der EU-Gesetzgebung (REACH) erstellt.

Beim Import  von Chemikalien in die EU muss also sichergestellt werden, dass ein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, das gemäß der EU-Gesetzgebung erstellt wurde und in dem die EU-Einstufung und Kennzeichnung der Chemikalie festgelegt ist. Beim Import von Mustergrößen von Chemikalien muss nur die Auflistung der Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe sichergestellt werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Import von Chemikalien in die EU haben, stehe ich Ihnen wie immer unter der E-Mail-Adresse: simona.miklavcic@bens-consulting.eu zur Verfügung. 

Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie eine Beratung für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.
SDB UFI / PCN REACH Andere | 12. Jan 2026

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