
Im Sommer 2025 hat Belgien eine bedeutende Änderung im Bereich der PCN‑Meldungen für gefährliche Gemische und der damit verbundenen Kostenpflichten verabschiedet. Obwohl die finanziellen Auswirkungen erst ab 2027 zur Anwendung kommen, ist es entscheidend, dass Unternehmen diese Änderungen rechtzeitig verstehen und ihre internen Prozesse vorbereiten.
Was ändert sich?
Bislang betrug die Gebühr für eine einzelne PCN‑Meldung in Belgien 200 EUR pro Gemisch oder Gruppe gleichwertiger Gemische.
Mit dem neuen System wird diese Einmalgebühr durch eine jährliche Gebühr ersetzt, die auf der Anzahl der für den belgischen Markt gemeldeten Gemische basiert. Dabei gilt jedoch Folgendes: nur Meldungen ab dem 1. Januar 2026 werden in dieses neue Gebührensystem einbezogen.
Das bedeutet:
- alle PCN-Notifikationen, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, sind im neuen Gebührensystem enthalten,
- die Berechnung der jährlichen Gebühr beginnt am 1. Januar 2027,
- Meldungen aus dem Jahr 2026 werden erst ein Jahr später finanziell bewertet.
Es handelt sich um ein deutlich strukturierteres System, das auf der Anzahl der gemeldeten Gemische basiert:
- Die Gebühr wird jährlich auf Basis der Gesamtzahl der gemeldeten Gemische erhoben,
- Die Zahlung erfolgt im Jahr nach der Meldung.
- Bei Zahlungsverzug – auch nach einer Mahnung – erhöht sich der Betrag automatisch um 20 %.
Wenn sich die Zusammensetzung eines Gemisches ändert und eine Aktualisierung der PCN‑Meldung erforderlich ist, gilt dieses Gemisch als neue Meldung. In der Praxis bedeutet dies:
- Einreichung einer neuen PCN‑Meldung,
- Erhöhung der Gesamtzahl der gemeldeten Gemische und möglicherweise höhere jährliche Gebühren.Daher wird das Management von Formulierungsänderungen künftig ein noch strategischeres Thema sein.
Übersicht der Gebühren nach Anzahl der gemeldeten Gemische:
| Anzahl der jährlich gemeldeten Gemische |
Jährliche Gebühr (EUR) |
|
1–5 |
0 |
|
6–20 |
500 |
|
21–75 |
1.000 |
|
76–100 |
2.000 |
|
101–250 |
3.000 |
|
251–500 |
5.000 |
|
501–1.000 |
7.000 |
|
1.001–2.000 |
10.000 |
|
2.001–5.000 |
15.000 |
|
5.001–10.000 |
20.000 |
|
>10.000 |
40.000 |
Die neue Gesetzgebung bringt jedoch nicht nur Änderungen bei den Kosten, sondern auch Folgendes mit sich:
- Die PCN‑Meldung muss mindestens 48 Stunden vor dem Inverkehrbringen des Gemisches eingereicht werden.
- Das Belgische Giftinformationszentrum erstellt einmal jährlich einen Überblick über alle gemeldeten Gemische.
- Dieser Überblick dient als Basis für die Gebührenberechnung und ermöglicht den Unternehmen eine bessere Kontrolle und Vorhersagbarkeit der Kosten.
Wichtige Termine, die Sie sich merken sollten:
- 1. Januar 2026: Alle neuen PCN‑Meldungen werden nach dem neuen System abgerechnet.
- 1. Januar 2027: Beginn der jährlichen Gebührenberechnung.
Die neue Regelung bringt mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kosten, erfordert ein strategisches Management der Anzahl der PCN‑Meldungen sowie eine durchdachte Planung von Formulierungsänderungen.
Eine rechtzeitige Anpassung interner Prozesse ist von entscheidender Bedeutung. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden – und eine unangenehme 20 %ige Gebührenerhöhung aufgrund von Verzögerungen.
Gerne unterstütze ich Sie bei PCN‑Meldungen, der Optimierung Ihres Gemischportfolios oder der praktischen Erklärung der neuen Verpflichtungen. Schreiben Sie mir einfach an spela.hudobivnik@bens-consulting.eu.
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.





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