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Ist Ihr Produkt in der ISK-Anwendung beim Amt der Republik Slowenien für Chemikalien registriert?

Wenn ein Unternehmen eine gefährliche Chemikalie auf den slowenischen Markt bringt, müssen die Daten über die gefährliche Chemikalie im Informationssystem für Chemikalien (ISK) gemeldet werden, das vom Amt der Republik Slowenien für Chemikalien verwaltet wird. ISK ist das offizielle Register der gemeldeten Chemikalien auf dem slowenischen Markt und die wichtigste Referenzquelle für die Überwachung von Chemikalien.

Daher stellt sich oft die Frage: Wie überprüfen wir, ob das Produkt im ISK registriert ist?

Es ist wichtig zu wissen, dass ISK keine öffentlich zugängliche Anwendung ist. Der Zugang und die Überprüfung der Meldungen sind an den Meldepflichtigen gebunden. Meldepflichtige sind Unternehmen, die eine gefährliche Chemikalie erstmals auf den slowenischen Markt bringen. Das bedeutet, dass der Status der Meldung im ISK nur durch direkten Zugang zum ISK zuverlässig überprüft werden kann.

Wie führen wir als Chemieberater eine solche Überprüfung durch?

Von den Kunden, für die wir die chemische Dokumentation (Sicherheitsdatenblätter, Etiketten, Anweisungen für sicheres Arbeiten) erstellen oder pflegen, erhalten wir eine Vollmacht für den Zugang zur ISK-Anwendung für ihr Unternehmen. Dies ist der erste von drei Schritten, die wir durchführen. Auf diese Weise erhalten wir Einblick in alle Meldungen in der ISK-Anwendung für das jeweilige Unternehmen.

Wenn wir einmal Zugang zur ISK-Anwendung für ein Unternehmen erhalten haben, folgt der zweite Schritt, der folgende Aktivitäten umfasst:

  • Wir suchen in der ISK-Anwendung nach dem Artikel unter dem Handelsnamen,
  • überprüfen, ob die richtigen (aktuellen) Daten über die Chemikalie gemeldet sind,
  • und überprüfen den Status der Meldung (z. B. aktiv oder eingestellt).

Auf diese Weise sehen wir, wie der Stand der Meldungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist. Dies ist besonders wichtig, wenn wir die Arbeit von jemand anderem übernehmen. Schauen wir uns also an, was passiert, wenn wir feststellen, dass ein bestimmtes Produkt nicht gemeldet wurde oder die Meldung unzureichend ist. Dies ist der dritte Schritt in unserer Arbeit. Wir können feststellen, dass:

  • die Chemikalie nie gemeldet wurde,
  • die Chemikalie unter einem anderen Handelsnamen gemeldet ist,
  • die Meldung nicht aktualisiert ist,
  • die Meldung eingestellt wurde, das Produkt aber immer noch auf dem Markt ist.

In allen vier Fällen erstellen wir einen klaren und konkreten Vorschlag für Maßnahmen, um dies so schnell wie möglich zu regeln und damit der Kunde nicht mehr dem Risiko einer Inspektion ausgesetzt ist.

Wie erfolgt die Überwachung der ISK-Meldungen?

Bei Inspektionskontrollen in Slowenien ist es gängige Praxis, dass der Chemikalieninspektor:

  1. einige zufällige Chemikalien auswählt,
  2. überprüft, ob diese Chemikalien ordnungsgemäß im ISK gemeldet sind.

Wenn Chemikalien nicht in der ISK-Anwendung vorhanden sind oder die Meldung „veraltet“ ist, wird dies als Nichtkonformität behandelt, die zu Maßnahmen oder Sanktionen führen kann. Die aktuelle Registrierung gefährlicher Chemikalien in der ISK-Anwendung ist daher einer der wichtigsten „schnellen“ Compliance-Punkte, die Inspektoren zuerst überprüfen.

Wenn Sie zuverlässige und schnelle Informationen ohne Zeitverlust wünschen, ist es am praktischsten, dass wir dies übernehmen. Schreiben Sie mir einfach an simona.miklavcic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Rat für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
bojan.dimic@bens-consulting.eu schreiben.
Andere | 24. Dec 2025

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