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Wie Verpackungen Ihr tägliches Verbrauchererlebnis täuschen können?

Täglich nutzen wir eine Vielzahl von Produkten: Lebensmittel, Kosmetika, chemische, textile, elektronische Produkte usw. Hersteller versuchen, den besten Weg zu finden, ihr Produkt im Vergleich zu anderen hervorzuheben. Manchmal ist es aggressives Marketing, manchmal eine attraktive Verpackung oder ein ansprechendes Design. Immer seltener lässt man die Produkte für sich selbst sprechen – durch ihre Qualität.

Dennoch gibt es für einige Produkte Regeln, die verhindern, dass ihnen Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht haben (z.B. Wirksamkeit bei der Behandlung eines Gesundheitszustands) oder dass Eigenschaften verschleiert werden, die sie haben (z.B. reizende Eigenschaften eines Geschirrspülmittels).

Es ist sehr wichtig, dass Verbraucher bei der Präsentation eines Produkts nicht über dessen Zweck getäuscht werden (durch Werbung, Verpackung usw.). Und das kann auch unbeabsichtigt geschehen. Zum Beispiel durch die harmlose Darstellung von Fruchtgrafiken auf einem Körperpflegeprodukt. Oder durch die Gestaltung von Badeperlen in Form eines köstlichen Kuchens.

Sogar wenn der Zweck eines Produkts klar angegeben ist – z.B. Geschirrspülmittel – kann der Verbraucher aufgrund ähnlicher Verpackung und Designs dieses Produkt mit einem anderen verwechseln (z.B. einem alkoholfreien Getränk). Das kann zu Verletzungen führen.

Wir werden uns die Vorschriften ansehen, die dieses Thema regeln.

Chemikalienvorschriften definieren klare Regeln zur Kennzeichnung gefährlicher Eigenschaften, worüber ich schon oft geschrieben habe. Es ist auch festgelegt, dass jede Werbung für gefährliche Chemikalien auf die entsprechende Gefahrenklasse hinweisen muss. Dies gilt auch für Werbung im Online-Handel.

In der Republik Srpska definiert die Verordnung über die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, dass auf dem Etikett oder der Verpackung einer gefährlichen Chemikalie keine Aussagen wie „nicht toxisch“, „nicht schädlich“ oder „ökologisch“ gemacht werden dürfen.

Es ist auch vorgeschrieben, dass Verpackungen, die eine gefährliche Chemikalie für den allgemeinen Gebrauch enthalten (z.B. Geschirrspülmittel), nicht:

  • eine Form oder ein Design haben dürfen, das die Aufmerksamkeit von Kindern auf sich ziehen oder Verbraucher täuschen könnte,
  • eine ähnliche Darstellung oder ein Design verwenden dürfen, das für Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente, medizinische Geräte oder Kosmetikprodukte verwendet wird, die Verbraucher täuschen könnten.

Ähnliches gilt für die Vorschriften über Biozide. Die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Werbung von Bioziden definiert: „Biozide müssen so verpackt werden, dass jede Möglichkeit einer Verwechslung mit Verpackungen für Lebensmittel, Tierfutter und Getränke vermieden wird.“

Bei Waschmitteln sind die Vorschriften noch präziser. Die Verordnung über Waschmittel legt fest: „Auf der Verpackung von flüssigen Produkten dürfen keine grafischen Darstellungen von Lebensmitteln verwendet werden, die den Verbraucher über den Zweck und die Verwendung des Produkts täuschen könnten.“

Es wird erwartet, dass mit der Annahme zusätzlicher Vorschriften dieselben Regeln auch in der Föderation Bosnien und Herzegowina gelten werden.

Selbst wenn ein Produkt angemessen verpackt und gekennzeichnet ist, können wir selbst Probleme verursachen: z.B. durch das Umfüllen eines Reinigungsmittels in eine Verpackung für alkoholfreie Getränke. Haben Sie das schon einmal gemacht? Oder haben Sie in der Zeitung darüber gelesen?

Werfen wir einen Blick auf die Regeln, die für Gebrauchsgegenstände gelten.

Das Gesetz über Gebrauchsgegenstände der Republik Srpska verbietet:

  • die Werbung für Gebrauchsgegenstände auf eine Weise, die Verbraucher über die Zusammensetzung, Eigenschaften und den Zweck täuschen könnte,
  • die Zuschreibung und Werbung von heilenden Eigenschaften für Gebrauchsgegenstände.

Zusätzlich definiert die Verordnung über die Sicherheit von Konsumgütern, dass bei der Kennzeichnung und Werbung eines kosmetischen Produkts kein Text, Bild oder Symbol verwendet werden darf, das dem Produkt Merkmale oder Funktionen zuschreibt, die es nicht hat.

Wenn Sie ein Etikett oder eine Verpackung für eine Chemikalie oder ein ähnliches Produkt entwerfen, achten Sie auf diese Regeln. Ihre Missachtung kann dazu führen, dass das Produkt als unsicher gekennzeichnet und vom Markt genommen wird.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.

 


***credits***:

Originalbild von Victoria Emerson auf Pexelsu


Haftungsausschluss:
Die Informationen auf diesem Blog wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine (chemische) Beratung dar, und der Anbieter übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen konkreten Fall benötigen, können Sie uns unter
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Andere | 19. Jan 2026

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