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Welche Etiketten-Elemente sind das absolute Minimum, damit ich keinen Ärger bekomme?

 

Hast du dich – wie viele unserer Kunden – schon einmal gefragt, welche Etiketten-Elemente wirklich Pflicht sind, wenn du gefährliche Chemikalien verkaufst?

Der heutige Beitrag hilft dir, die richtige Grenze zwischen „Muss-haben“ und „Nice-to-have“ zu finden.

Starten wir diese Reise mit den Etiketten-Elementen. Diese sind: 

  • Name, Adresse und Telefonnummer des/der Lieferanten,

  • die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in der Verpackung, die für den allgemeinen Gebrauch bestimmt ist – außer wenn die Menge an einer anderen Stelle der Verpackung angegeben ist,

  • Produktidentifikatoren (Angaben, die die eindeutige Bestimmung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen),

  • Gefahrenpiktogramme,

  • Signalwörter, falls erforderlich,

  • Gefahrenhinweise (H-Sätze), falls erforderlich,

  • Sicherheitshinweise (P-Sätze), falls erforderlich,

  • Abschnitt für ergänzende Gefahreninformationen, falls erforderlich. 

Wie bei chemischen Vorschriften üblich gibt es jedoch Ausnahmen – insbesondere bei Gefahren- und Sicherheitshinweisen. 

In welchen Fällen dürfen Gefahren- und Sicherheitshinweise weggelassen werden?

In den folgenden Situationen dürfen die Gefahren- und Sicherheitshinweise, die zu den unten genannten Gefahrenkategorien gehören, auf dem Etikett weggelassen werden

(a) wenn der Inhalt der Verpackung nicht mehr als 125 ml beträgt;

(b) wenn der Stoff oder das Gemisch in eine oder mehrere der folgenden Gefahrenkategorien eingestuft ist: 

  1. Oxidierende Gase der Kategorie 1

  2. Gase unter Druck

  3. Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2 oder 3

  4. Entzündbare Feststoffe der Kategorie 1 oder 2

  5. Selbstreaktive Stoffe oder Gemische Typ C bis F

  6. Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische der Kategorie 2

  7. Stoffe/Gemische, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase der Kategorie 1, 2 oder 3 entwickeln

  8. Oxidierende Flüssigkeiten der Kategorie 2 oder 3

  9. Oxidierende Feststoffe der Kategorie 2 oder 3

  10. Organische Peroxide Typ C bis F

  11. Akute Toxizität der Kategorie 4, wenn die Stoffe/Gemische nicht an die Allgemeinheit abgegeben werden

  12. Hautreizungen der Kategorie 2

  13. Augenreizungen der Kategorie 2

  14. Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition der Kategorie 2 oder 3, wenn nicht an die Allgemeinheit abgegeben

  15. Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition der Kategorie 2, wenn nicht an die Allgemeinheit abgegeben

  16. Gewässergefährdend – akut Kategorie 1

  17. Gewässergefährdend – chronisch Kategorie 1 oder 2 

Wann dürfen bestimmte P-Sätze entfallen?

Als Nächstes: Sicherheitshinweise (P-Sätze), die mit den unten genannten Gefahrenkategorien verbunden sind, dürfen weggelassen werden, wenn: 

(a) der Inhalt der Verpackung nicht mehr als 125 ml beträgt und

(b) der Stoff oder das Gemisch in eine oder mehrere der folgenden Kategorien eingestuft ist: 

  1. Entzündbare Gase der Kategorie 2

  2. Reproduktionstoxizität: Wirkungen auf/über die Laktation

  3. Gewässergefährdend – chronisch Kategorie 3 oder 4 

Und was ist mit Piktogrammen?

Piktogramme sind direkt an H-Sätze gekoppelt. Wenn also keine H-Sätze auf dem Etikett stehen – was passiert dann mit den Piktogrammen? 

Das/die Piktogramm(e), die zu den unten genannten Gefahrenkategorien gehören, dürfen weggelassen werden, wenn: 

(a) der Inhalt der Verpackung nicht mehr als 125 ml beträgt und

(b) der Stoff oder das Gemisch in eine oder mehrere der folgenden Kategorien eingestuft ist: 

  1. Korrosiv gegenüber Metallen 

Kurz gesagt

Sich durch Etiketten-Elemente, Gefahrenhinweise, Sicherheitsmaßnahmen und Piktogramme zu wühlen, fühlt sich manchmal wie ein Labyrinth an – aber es ist entscheidend, um regulatorisch sauber zu bleiben. 

Zu wissen, wann man bestimmte Elemente weglassen darf, ist wie ein Cheat-Code für stressfreies Kennzeichnen. Und Wissen ist die stärkste Waffe der Welt. Warum raten, wenn man es wissen kann? Wir tun das jedenfalls meistens. 

Interessiert? Sag mir, welche Herausforderungen du hast. Schreib mir an spela.hudobivnik@bens-consulting.eu

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB | 10. Dec 2025

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