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Ich habe Schwierigkeiten, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen

Ich habe vor Kurzem diese E-Mail erhalten:

„Guten Morgen Luka,

ich habe Ihre Artikel gelesen, die sehr informativ waren.

Ich habe Schwierigkeiten, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, da das gelieferte MSDS für einen der Rohstoffe die Piktogramme Ätzwirkung und Gefahr enthält.

Die Komponente ist als ‚Geschäftsgeheimnis‘ angegeben.

Unter Abschnitt 3 werden für diese Komponente keinerlei Informationen bereitgestellt.

Ist das legal? Ich konnte ‚Ätzwirkung‘ in Ihrer Tabelle nicht finden.“

Dies ist eine der häufigsten Herausforderungen, mit denen EU-Unternehmen konfrontiert sind, wenn sie Rohstoffe von außerhalb der EU importieren.

Warum?

Weil die Regeln zur Offenlegung von Bestandteilen in Abschnitt 3 nicht für alle gleich sind. In einigen Regionen (zum Beispiel den USA) dürfen Lieferanten bestimmte Komponenten als „trade secret“ (Geschäftsgeheimnis) kennzeichnen. Dies ist gemäß OSHA-Gesetzgebung zulässig.

Aber hier liegt das Problem: Wenn Ihr Rohstoff als ätzend (oder anderweitig gefährlich) eingestuft ist, benötigen Sie dennoch genügend Informationen, um ein konformes EU-Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH/CLP zu erstellen.

Was können Sie also als EU-Importeur tun, wenn Sie solche Rohstoffe in Ihren Formulierungen verwenden? Hier sind drei Tipps, die hilfreich sein könnten:

  1. Beginnen Sie beim Lieferanten. Viele Nicht-EU-Lieferanten wissen nicht, wie streng die REACH-Anforderungen sind. Eine klare Anfrage löst das Problem oft.
  2. Wenn sie nicht offenlegen möchten, ziehen Sie Prüfungen in Betracht. Sie müssen möglicherweise eigene Analysen durchführen, um die Zusammensetzung zu bestimmen. Das liefert Ihnen die Daten, verursacht aber zusätzliche Kosten.
  3. Wenn Tests den Aufwand nicht wert sind, wechseln Sie den Lieferanten. Manchmal ist die praktischste Lösung, eine alternative Quelle zu finden, die vollständige Angaben für Abschnitt 3 bereitstellt – so bleiben Sie konform, ohne zusätzlichen Aufwand.

Compliance ist nicht nur eine Liste von Häkchen. Compliance ist ein Wettbewerbsvorteil.
Wenn Sie vor ähnlichen Herausforderungen stehen, schreiben Sie uns unter info@bens-consulting.eu. Wir tun unser Bestes, um die optimale Lösung für Sie zu finden.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB REACH | 04. Dec 2025

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