
Oft beginnt mein erster Kontakt mit einem Kunden mit einer E-Mail-Frage wie:
„Können Sie uns bei der Erstellung oder Anpassung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) helfen?“
Die kurze Antwort lautet: ja. Aber sie wird immer von ein paar zusätzlichen Fragen begleitet. Ich brauche weitere Informationen, um zu verstehen, welches Dokument Sie genau benötigen und welcher Erstellungsweg der richtige ist.
Zunächst muss ich wissen, für welchen Markt das Dokument bestimmt ist – zum Beispiel Bosnien und Herzegowina, Montenegro oder ein EU-Land. Wenn Sie ein SDB für den Markt Bosnien und Herzegowina (BiH) benötigen, muss ich außerdem wissen, auf welchem Teilmarkt Sie Ihr Produkt in Verkehr bringen möchten.
In Bosnien und Herzegowina gelten unterschiedliche Vorschriften für Chemikalien – und damit auch für Sicherheitsdatenblätter:
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In der Republika Srpska sind die Anforderungen an die Erstellung des SDB detailliert im Regelwerk über den Inhalt des Sicherheitsdatenblatts festgelegt.
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In der Föderation BiH sind die Details noch nicht vollständig geregelt; daher gelten die allgemeinen Anforderungen aus dem Chemikaliengesetz.
Je nachdem, wo Ihr Unternehmen sitzt oder wo Sie Chemikalien vertreiben wollen, wählen wir das passende Dokumentformat und berücksichtigen die jeweils anwendbaren Vorschriften.
Die zweite wichtige Frage ist, welche Ausgangsinformationen Sie über die Chemikalie haben. Davon hängt ab, welchen Weg wir für die Dokumenterstellung wählen. Es gibt zwei typische Szenarien:
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Erstellung eines SDB auf Basis der Produktformulierung
Wenn Sie eine Formulierung (vollständige Zusammensetzung des Produkts) haben, aber noch kein SDB, können wir ein komplett neues, für Ihren Zielmarkt konformes SDB erstellen. Das ist der häufigste Fall bei Chemikalienherstellern.
Für die Erstellung auf Basis der Formulierung benötigen wir grundlegende Produktdaten:
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Handelsname,
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Verwendungszweck,
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physikalisch-chemische Eigenschaften (Form, Farbe, Geruch usw.),
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chemische Zusammensetzung.
Die Zusammensetzung ist dabei entscheidend und muss enthalten:
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Identifikation der Stoffe (Name, CAS-Nr., EG-Nr., REACH-Nr.),
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Einstufung jedes Stoffes gemäß CLP/GHS,
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exakte Konzentration (% w/w) jedes Stoffes in der Mischung.
Auf Grundlage dieser Daten wird die Mischung eingestuft und gekennzeichnet, und daraus entsteht das SDB.
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Anpassung oder Aktualisierung eines bestehenden SDB
Manchmal haben Unternehmen bereits ein SDB – ein eigenes oder ein Lieferanten-SDB in einer anderen Sprache. Wenn dieses Ausgangs-SDB nicht vollständig mit den lokalen Anforderungen übereinstimmt, muss es an den Zielmarkt angepasst werden. Ist es älteren Datums, muss es aktualisiert werden.
Auch wenn dieses Szenario einfacher wirkt, benötigen wir trotzdem vollständige Angaben zur Zusammensetzung. Nur so können wir die Einstufung zuverlässig prüfen und die Konformität sicherstellen.
Ich habe Fälle erlebt, in denen im Lieferanten-SDB nur ein Stoff genannt war, die Einstufung der Mischung aber klar zeigte, dass die Gefahren von weiteren Stoffen ausgehen müssen. Ebenso kommt es vor, dass auf dem Etikett (oder über EUH208-Zusätze) Stoffe genannt werden, die im Abschnitt 3 des SDB fehlen.
Ein weiterer häufiger Fall: Ein Stoff mit Arbeitsplatzgrenzwert ist in Abschnitt 8 aufgeführt, aber nicht in Abschnitt 3. Das liegt meist an Unterschieden zwischen lokalen Vorschriften und EU-Regeln.
Deshalb ist ohne detaillierte Zusammensetzungsdaten kein rechtskonformes SDB möglich.
Wie gehen Sie am besten vor?
Wenn Sie ein SDB benötigen, definieren Sie zuerst den Zielmarkt. Prüfen Sie dann, welche Daten Ihnen vorliegen:
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wenn Sie die Formulierung haben → erstellen wir ein neues SDB von Grund auf,
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wenn Sie ein Lieferanten-SDB oder ein älteres SDB haben → passen wir es an die aktuellen Anforderungen an.
Wenn Sie unsicher sind, was der nächste Schritt ist, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu. Gemeinsam finden wir die richtige Strategie, damit Sie Konformität sicherstellen und Ihre Kunden schützen.





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